· Fachbeitrag · Bewertungsrecht
Maßgeblichkeit der durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätze
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Nach § 188 Abs. 1 BewG ist Liegenschaftszinssatz der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Anzuwenden sind nach § 188 Abs. 2 S. 1 BewG die von den Gutachterausschüssen (GA) i. S. der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs (BauGB) ermittelten örtlichen Liegenschaftszinssätze. Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze zur Verfügung stehen, gilt ein Zinssatz von 5 % für Mietwohngrundstücke (§ 188 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BewG). (BFH 18.9.19, II R 13/16, Abruf-Nr. 212653). |
Sachverhalt
Streitig war, ob und unter welchen Voraussetzungen die durch den Gutachterausschuss ermittelten örtliche Liegenschaftszinssätze für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftsteuer geeignet sind
Die Kläger sind Miterben des am 8.3.14 verstorbenen Erblassers. Zum Nachlass gehört ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück in Berlin, das ausschließlich Wohnzwecken dient.
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