· Nachricht · Die 20 wichtigsten Rechtsirrtümer aus dem Erbrecht
Rechtsirrtum der Woche: „Ein Testament kann ich nur beim Notar machen“
| An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das Pflichtteilsrecht, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung und vielem mehr. |
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Das ist falsch. Es gibt zwei Arten von Testamenten, § 2230 BGB:
Beachten Sie | Diese vorbehandelten Aspekte sind allein eine Frage der Form. Sie bestimmen nur, wie ein Testament niedergelegt werden muss. Völlig unabhängig davon ist die Frage, was in einem Testament steht, wer also zu Erben, Vermächtnisnehmern und Vor-/Nacherben bestimmt ist, ob Testamentsvollstreckung angeordnet ist etc.
Da die weitaus meisten der selbst verfassten Testamente formunwirksam sind und damit keinerlei Wirkung entfalten, ist bei der Erstellung eines Testaments eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar dringend ratsam, bei der Erstellung eines Erbvertrags unumgänglich. |
Quelle | Die 20 wichtigsten Rechtsirrtümer aus dem Erbrecht werden von der „St-B-K Steuerberatung & Rechtsberatung Krefeld“ (www.st-b-k.de) zur Verfügung gestellt.