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  • · Fachbeitrag · Doppelbelastungen vermeiden

    Aktuelle Entwicklungen zur Steuerermäßigung nach § 35b EStG bei ErbSt-Belastung

    von Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover

    | Der Beitrag behandelt die Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer gem. § 35b EStG, die dazu dient, eine Doppelbesteuerung von Erben zu vermeiden. Die Ermäßigung gilt für Einkünfte, die nach dem Erbfall sowohl der Erbschaft- als auch der Einkommensteuer unterliegen. Zentrale Voraussetzungen sind, dass der Erbfall nach dem 31.12.08 eingetreten ist und ein entsprechender Antrag innerhalb von fünf Jahren gestellt wird. |

    1. Hintergrund

    Die Berechnung der Ermäßigung erfolgt sodann auf Grundlage der bereits gezahlten Erbschaftsteuer, die anteilig mit der Einkommensteuer verrechnet wird. Wichtige Einschränkungen bestehen bei Schenkungen und bestimmten Zinseinkünften, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Der Beitrag analysiert diese Regelungen und erläutert sie anhand aktueller Rechtsprechung, wobei praktische Beispiele die Anwendung verdeutlichen. Die Steuerermäßigung bietet hierbei Erben eine erhebliche steuerliche Entlastung, erfordert jedoch eine frühzeitige Planung und Antragstellung.

    2. Aktuelle Entwicklung

    Erbschaften und Vermögensübertragungen haben in den letzten Jahren in Deutschland stark zugenommen. Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) beliefen sich die jährlichen Erbschaften im Jahr 2023 auf etwa 400 Mrd. EUR (vgl. DIW Wochenbericht 5/2021, „Hälfte aller Erbschaften und Schenkungen geht an die reichsten 10 % aller Begünstigten“).