· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Steuerfalle: Verkauf eines Teil-Mitunternehmeranteils nach Anwachsung durch Tod
von StB Dipl.-Finw. (FH) Lars Mayer, Düsseldorf
| Eine aktuelle Entscheidung des BFH (6.8.19, VIII R 12/16) zeigt, wie wichtig es ist, durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung zu bestimmen, welche Folgen beim Tod eines Gesellschafters eintreten sollen. Nachfolgend wird zunächst die Entscheidung anhand eines vereinfachten Sachverhalts dargestellt. Sodann wird gezeigt, wie das ungewollte Ergebnis der Gewinnrealisation durch vorher getroffene gesellschaftsvertragliche Regelungen hätte vermieden werden können. |
1. Sachverhalt und Entscheidung des BFH
Anmerkung: Im Vergleich zur BFH-Entscheidung wird insbesondere die Sachverhaltsanpassung vorgenommen, dass statt einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG eine Bilanzierung dargestellt wird. Die Grundsätze gelten bei beiden Gewinnermittlungen gleichermaßen; an die Stelle der Ergänzungsbilanzen tritt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG lediglich eine Ergänzungsrechnung (Anlage ER zur Anlage EÜR).
1.1 Ausgangssituation
An einer Personengesellschaft sind vier Gesellschafter beteiligt. Einer der Gesellschafter verstirbt und scheidet wegen einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel aus der Gesellschaft aus. Die anderen Gesellschafter zahlen eine Abfindung an die Erben dafür, dass ihnen der Anteil des Verstorbenen quotal anwächst. Einer der Alt-Gesellschafter veräußert danach den erworbenen Teil-Anteil an einen Neu-Gesellschafter zu dem gleichen Kaufpreis weiter.
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