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  • · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht

    Nachfolgerelevante Änderungen durch das MoPeG

    von RA Dr. Michael Sörgel, LL.M. und Rechtsreferendarin Dr. Clara Kattein

    | Zum 1.1.24 ist das bereits im Jahre 2021 durch den Bundestag verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Insbesondere die in der Vergangenheit etablierte Rechtsprechungspraxis wurde so in gesetzliche Form gegossen und führt nun zur Angleichung rechtlich gelebter Praxis und Kodifikation. Der Beitrag soll einen Überblick über die relevantesten Änderungen im Personengesellschaftsrecht mit Auswirkungen auf die Vermögens- und Unternehmensnachfolge geben. |

    1. Die wichtigsten Änderungen im Recht der GbR

    Die meisten Änderungen finden sich im Recht über die BGB-Gesellschaft (GbR), die in den vergangenen Jahren ihre Gestaltung und Rechtsnatur betreffend besonders im Fokus der Rechtsprechung stand. Durch das MoPeG sind die Regelungen der §§ 705 ff. BGB grundlegend neu gefasst worden.

     

    1.1 Einführung des Gesellschaftsregisters

    Seit dem Grundsatzurteil des BGH im Jahre 2001 gilt die sogenannte Außen-GbR als rechtsfähig. Eine Außen-GbR liegt immer dann vor, wenn eine Teilnahme der GbR als solche am Rechtsverkehr (z. B. als Vertragspartei) erfolgt oder beabsichtigt ist. Aufgrund ihrer Rechtsfähigkeit erlangte die GbR auch Partei-, Grundbuch- und Insolvenzfähigkeit. BGB-Gesellschaften waren daher auch regelmäßig in den entsprechenden Registern (z. B. Grundbuch und Insolvenzregister) einzutragen.