· Fachbeitrag · Erbrecht
Eindeutige Testamentsformulierungen
von RD a.D. Michael Marfels, Nordkirchen
| Das Urteil des OLG Oldenburg vom 11.9.19, 3 U 24/18 zeigt, wie wichtig es bei der Abfassung von Testamenten ist, eindeutige Formulierungen zu finden. |
Sachverhalt
In dem entschiedenen Sachverhalt hatten sich die Eheleute in einem notariellen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Erben des Letztversterbenden sollten „unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge zu gleichen Anteilen“ sein. Der Überlebende sollte allerdings auch die Erbfolge „unter den gemeinschaftlichen Abkömmlingen abändern“ können. Nach dem Tod ihres Ehemannes setzte die Ehefrau in einem zweiten Testament ihre eine Tochter und deren Sohn, also ihren Enkel, zu ihren Erben ein.
Die andere Tochter hielt dieses zweite Testament für unwirksam, da ihre Eltern verfügt hätten, nur die „gemeinschaftlichen Abkömmlinge“ könnten als Erben eingesetzt werden. Dies seien aber nur die gemeinsamen Kinder. Eine Erbeinsetzung des Enkelsohns sei nicht möglich, sodass sie neben ihrer Schwester zur Hälfte Erbin sei entsprechend dem Testament ihrer Eltern.
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