· Fachbeitrag · Erbschaft
Schadenersatz gegen Bank des Erblassers wegen Auszahlungsverweigerung
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Das Landgericht Memmingen hatte sich in seinem Urteil vom 28.10.19 (22 O 257/19) mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Bank zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn sie eine Zahlungsanweisung aufgrund Vollmacht verspätet befolgt (Abruf-Nr. 212519 ). |
Sachverhalt
Der spätere Erblasser E hatte vor einem Notar in Kalifornien ein Testament errichtet und darin die K als Alleinerbin bestimmt. In Bezug auf sein Girokonto hatte er der K eine Kontovollmacht mit Wirkung über den Tod hinaus erteilt. Außerdem erteilte er ihr im Rahmen einer Vorsorgevollmacht Vollmacht zur Vermögenssorge. E verfügte über ein Girokonto bei der Bank B, von dem diese Ende 2017 320.000 EUR auf ein neues Unterkonto „Aktivsparen“ transferierte. Anfang 2018 verstarb der E.
Die K forderte die B aufgrund ihrer Stellung als Alleinerbin und Kontobevollmächtigte auf, die Gelder vom Unterkonto Aktivsparen zurückzutransferieren auf das Girokonto. Die B stellte sich quer und verlangte die Vorlage eines Erbscheins, obwohl ihr das Testament und die Eröffnungsniederschrift vorgelegt wurden. Die K beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Rechte und beantragte einen Erbschein. Sie nimmt nun die B auf Schadenersatz in Anspruch. Durch die weisungswidrig unterlassene Rücktransferierung sei ihr ein Schaden von rd. 6.000 EUR entstanden; im Wesentlichen Erbscheins- und Anwaltskosten. Das Gericht gab der K Recht.
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