· Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Beteiligungen an Personengesellschaften: Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf Behaltensregelungen
von Dipl.-Finw. (FH) Ingo Krause, Referent für Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie steuerliche Unternehmensbewertung der OFD NRW, Bad Laer
| Bei der Unternehmensnachfolge durch Erbfall oder Schenkung übertragene Beteiligungen an Personengesellschaften unterliegen im Rahmen der erbschaft- oder schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 13c oder 28a ErbStG) bestimmten Behaltensregelungen. Der Beitrag zeigt, welche Begünstigungen infrage kommen und welche Behaltensregelungen zu beachten sind. Dabei werden auch die Folgen, die eine ‒ z. B. Corona-bedingte ‒ Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Behaltensregelungen haben kann und die damit drohende Nachversteuerung betrachtet. |
1. Mögliche Begünstigungen
Bei der Unternehmensnachfolge werden nicht selten Beteiligungen an inländischen Personengesellschaften durch Erbfall oder Schenkung auf die nächste Generation übertragen. Diese gehören ‒ unabhängig von einer Beteiligungshöhe und damit abweichend von Anteilen an Kapitalgesellschaften ‒ regelmäßig zum begünstigungsfähigen Vermögen.
Beachten Sie | Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG stellen u. a.
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