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  • 24.02.2022 · Fachbeitrag · Erbschaft/Schenkungsteuer

    Der 90 %-Test gem. § 13b Abs. 2 S.2 ErbStG gilt nicht uneingeschränkt

    | Mit dem 90 %-Test hat sich das FG Münster bereits in seinem AdV-Beschluss vom 3.6.19 befasst und ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Schenkungsteuerbescheides geäußert (siehe Krause, PU 21, 143). Nunmehr liegt die Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor (FG Münster 24.11.21, 3 K 2174/19 Erb). |