· Fachbeitrag · Unternehmensvermögen und Erbschaftsteuer
FG Münster: Kein 90 %-Test bei originär gewerblicher Tätigkeit
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Der sogenannte 90 %-Test nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG kommt bei der Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nicht zur Anwendung, wenn deren Tätigkeit originär gewerblich ist (FG Münster 24.11.21, 3 K 2174/19 Erb). PU ordnet diese Entscheidung, die laut FG Münster zu „besonders interessanten steuerrechtlichen Fragen“ erging, für Sie ein. |
1. Sachverhalt
Gegen das FA hatte eine Unternehmerin geklagt, die sämtliche Geschäftsanteile an einer GmbH durch Schenkung von ihrem ‒ zwischenzeitlich verstorbenen ‒ Vater erworben hatte und die sie bis zum Zeitpunkt der Entscheidung hielt. Gegenstand der GmbH waren
- der Handel mit und der Vertrieb von pharmazeutischen Produkten,
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