· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Abgrenzung der Vermögensverwaltung von der gewerblichen Tätigkeit
von RD a.D. Michael Marfels, Bramsche
| Für die Erbfolge in Anteile einer Wohnungs-GmbH & Co KG kann die erbschaftsteuerliche Begünstigung nach §§ 13a, b ErbStG nur beansprucht werden, wenn die Tätigkeit der KG die Grenzen der Vermögensverwaltung überschreitet (FG Münster 29.4.20, 3 V 605/20 F, Abruf-Nr. 215739 ). |
1. Sachverhalt
Streitig ist die Begünstigung nach §§ 13a, b ErbStG für die durch Erbfolge von der alleinigen Kommanditistin Frau B.S. auf ihre beiden Söhne übergegangenen Kommanditanteil an der I-Wohnungs-GmbH & Co KG.
Die KG gehörte neben der S-GbR zum Firmenverbund der Familie S. Die S-GbR besaß und verwaltete mehrere hundert Mietwohngrundstücke und beschäftigte hierfür 50 Arbeitnehmer. Die KG selbst hatte auf vier Grundstücken etwa 40 Mietwohnungen, die von der S-GbR verwaltet wurden, da die KG keine eigenen Arbeitnehmer hatte.
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