· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Anwendung des 90 %-Einstiegstests bei Handelsunternehmen
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Nach Maßgabe des sog. „Einstiegstest“ (§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStH) ist die Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen von vornherein ausgeschlossen, wenn der nach dieser Vorschrift modifizierte Wert des Verwaltungsvermögens mindestens 90 % des gemeinen Werts des grundsätzlich begünstigungsfähigen Vermögens beträgt. Der BFH entschied darüber, ob § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG dahin gehend auszulegen ist, dass bei Handelsunternehmen, deren begünstigungsfähiges Vermögen aus Finanzmitteln i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG besteht und nach seinem Hauptzweck einer Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 EStG dient, für den dort verankerten sog. 90 %-Einstiegstest die betrieblich veranlassten Schulden von den Finanzmitteln in Abzug zu bringen sind (BFH 13.9.23, II R 49/21, Abruf-Nr. 238725 ). |
Sachverhalt
Der Vater der Klägerin schenkte seiner Tochter im Jahr 2017 alle Anteile an einer GmbH. Letztere betrieb ein Unternehmen für den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten und war auch forschend tätig. Das Geschäftsleitungsfinanzamt stellte den Wert der Anteile an der GmbH auf 555.975 EUR, die Summe der gemeinen Werte der Finanzmittel auf 2.517.649 EUR, die Summe der gemeinen Werte des Verwaltungsvermögens auf 0 EUR und die Summe der gemeinen Werte der Schulden auf 3.138.504 EUR fest. Das Finanzamt versagte wegen des sog. Einstiegstests die Begünstigungen gem. § 13a Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG.
Entscheidungsgründe
Sowohl Klage als auch Revision waren erfolgreich.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 102,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig