24.08.2020 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Entstehung von jungem Verwaltungsvermögen durch Vermögensumschichtung und nach Verschmelzung
| Verwaltungsvermögen, das dem Betrieb im Zeitpunkt des Erbfalls weniger als zwei Jahre zuzurechnen war (sog. junges Verwaltungsvermögen), ist von der Begünstigung des § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a. F. ausgenommen. Streitig war, ob dies für Wertpapiere auch dann gilt, wenn diese aus Umschichtungen und Zukäufen innerhalb eines bestehenden Wertpapierdepots entstanden sind, und ob infolge von Umwandlungen (Verschmelzungen) junges Verwaltungsvermögen entsteht (BFH 22.1.20, II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18 und II R 41/18, Abruf-Nrn. 217353 , 217349 , 217350 , 217351 , 217352 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PU Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 102,40 € Monat
Tagespass
einmalig 20 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig