· Fachbeitrag · Fördermittelberatung in der Unternehmensnachfolge
Beratungsförderung für den Verkäufer
von Kai Schimmelfeder, Hamburg, www.kaischimmelfeder.de
| Der Unternehmensverkauf und die damit verbundenen Handlungen und Aktivitäten gehen einher mit einem enormen Beratungsbedarf. Je nach Wunsch können diese Handlungen vom Steuerberater unterschiedlich intensiv begleitet werden. Um einen Anreiz zu geben, sich umfassend beraten zu lassen, können sich Steuerberater zu bestimmten Beratungsförderprogrammen akkreditieren lassen. Das hat den Vorteil, dass gesonderte (außerhalb der steuerlichen Beratungsaktivitäten) Beratungsaufgaben bzw. die damit verbundenen Honorare finanziell gefördert werden. |
1. Zuschuss zur Unternehmensberatung
Der Verkäufer kann einen Zuschuss zu Unternehmensberatungen bekommen. Das Programm des BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle, https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html) bietet im Thema der Unternehmensnachfolge einen Zuschuss als Beratungsförderung zur „allgemeinen Beratung“.
Zur „allgemeinen Beratung“ gehören Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung ‒ somit auch zur Unternehmensnachfolge.
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