01.12.2020 · Nachricht · Grunderwerbsteuer
Hinweis zu dem Beitrag „Von der Betriebsaufspaltung zur Immobilien-Verpachtungs-GmbH“
| In dem Beitrag „Von der Betriebsaufspaltung zur Immobilien-Verpachtungs-GmbH“ (Abruf-Nr.: 46469020 ) wurde dargelegt, dass – trotz hoher Voraussetzungen – die grundsätzliche Möglichkeit besteht, bei der Einbringung des Besitzvermögens einer Ein-Mann-Betriebsaufspaltung in die Betriebs-GmbH § 6a GrEStG in Anspruch zu nehmen. Die Finanzverwaltung vertritt nun in ihrem koordinierten Ländererlass vom 22.9.20 (BStBl I 20, 960) im letzten Absatz unter 2.1 ohne weitere Begründung für ihren Standpunkt die Auffassung, dass die Ausgliederung eines Einzelunternehmens in eine GmbH zur Neugründung nicht unter § 6a GrEStG fällt. |
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