· Fachbeitrag · Nachfolgeklauseln für den Gesellschaftsvertrag
(Modifizierte) Fortsetzungsklausel bei der Partnerschaftsgesellschaft
von RAin Viktoria Heinze, FAin Erbrecht, Berlin, www.georgepartner.de
| Die Voraussetzungen der Beteiligung an einer Partnerschaftsgesellschaft sind vielfach berufsrechtlich gesondert reguliert, sodass die Fortsetzung der Partnerschaft durch die verbleibenden Partner beim Tod eines Partners dem gesetzlich geregelten Normalfall entspricht (vgl. § 9 Abs. 4 S. 1 PartGG). Um hier Regelungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wird die modifizierte Fortsetzungsklausel behandelt. |
1. Vorbemerkungen
Die Partnerschaftsgesellschaft ist die OHG für Freiberufler. Sie ist eine Personengesellschaft, sodass über den Verweis des § 1 Abs. 4 PartGG die Vorschriften über die GbR subsidiär Anwendung finden.
Beachten Sie | Partner einer Partnerschaftsgesellschaft können nur die in den § 1 Abs. 1 und Abs. 2 PartGG bezeichneten Berufsgruppen sein.
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