· Fachbeitrag · Transmortale Vollmacht
Ersetzt die transmortale Vollmacht denErbschein bei der Grundbuchberichtigung?
von RAin Verena Finkenberger, FAin Erbrecht, Würzburg und München
| Verfügt der Mandant als Erbe über eine notariell beurkundete Vollmacht über den Tod hinaus, stellt sich die Frage, ob er überhaupt einen Erbschein benötigt, oder ob er sich nicht durch die Vollmacht legitimieren kann. |
1. Schicksal und Wirkung der Vollmacht im Erbfall
§ 40 GBO gibt keinen Hinweis darauf, ob ein Erbschein erforderlich ist, sondern regelt lediglich, dass die Erben nicht voreingetragen sein müssen, wenn ein Recht im Grundbuch übertragen oder aufgehoben werden soll. Ob das Grundbuchamt trotz Vorlage der notariellen Vollmacht einen Erbschein für erforderlich halten kann, wird von Oberlandesgerichten unterschiedlich bewertet.
Alle Beschlüsse gleichen sich in dem Ansatz, dass die transmortale Vollmacht in dem Moment erlischt, in dem der Bevollmächtigte Alleinerbe wird. Aufgrund der Personenidentität von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer kommt es zur Konfusion, weshalb die Vollmacht im Gesamten bedeutungslos wird. Dennoch wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt, ob die erloschene Vollmacht noch dazu dienen kann, das Grundbuch umzuschreiben.
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