· Fachbeitrag · Umwandlungssteuerrecht
Übergang des Gewerbeverlusts von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft nach Einbringung
von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Nach § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG gilt als Gewerbebetrieb stets und in vollem Umfang die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft. Aufgrund dieser gesetzlichen Fiktion berührt eine Änderung der wirtschaftlichen Betätigung einer Kapitalgesellschaft die Unternehmensidentität nicht (BFH 1.2.24, IV R 26/21, Abruf-Nr. 240440 ). |
1. Sachverhalt
Eine im US-Bundesstaat Delaware gegründete und ansässige Limited Liability Company (LLC) war alleinige Kommanditistin einer im Jahr 2010 in Deutschland gegründeten KG und hielt sämtliche Anteile an der Komplementär-GmbH (G-GmbH), die sich vermögenslos an der KG beteiligte. Unternehmensgegenstand der KG war primär der Betrieb von Einzel- und Großhandelsgeschäften. Die LLC unterhielt daneben in Deutschland eine im Handelsregister eingetragene Betriebsstätte. Für diese wurde auf den 31.12.10 ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a GewStG i. H. v. 1.481.837 EUR festgestellt. Mit Wirkung zum 1.10.11 brachte die LLC die Betriebsstätte nach § 24 UmwStG in die KG ein. Dabei wurde vereinbart, dass sich das Gesellschaftskapital der KG um den Buchwert des Betriebsvermögens der Betriebsstätte (3.334,09 EUR) erhöht. Nach der Einbringung führte die KG den Betrieb der Betriebsstätte vollumfänglich fort. Die eingetragene Betriebsstätte wurde im Dezember 2011 aus dem Handelsregister gelöscht. Neben der Mitunternehmerstellung als Kommanditistin der KG sowie dem Halten der Anteile an der Komplementär-GmbH entfaltete die LLC keine weiteren operativen gewerblichen Aktivitäten in Deutschland mehr.
Die durch den BFH zu klärende Frage lautete also: Geht der für eine Kapitalgesellschaft festgestellte Gewerbeverlust im Fall der Einbringung ihres Betriebs in eine Personengesellschaft auf diese über?
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