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  • 08.04.2020 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge

    Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt: Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers unschädlich

    | Wird ein Kommanditanteil unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen und der Schenker bevollmächtigt, die Stimm- und Verwaltungsrechte für den Erwerber auszuüben, kann der Erwerber dennoch als Mitunternehmer anzusehen sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er nicht gehindert ist, die ihm als Kommanditisten zustehenden Stimm- und Verwaltungsrechte selbst wahrzunehmen (BFH 6.11.19, II R 34/16). |