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  • 11.10.2019 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Unentgeltliche Übertragung eines Mietwohngrundstücks gegen Leibrente: Kein Werbungskostenabzug beim Übernehmer

    | Laut FG Bremen können Leibrentenzahlungen aufgrund einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge weder vollständig, noch teilweise als Werbungskosten abgezogen werden. In Betracht kommt in solchen Fällen nur ein Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG, der jedoch auf bestimmte Vermögensübertragungen (gilt nicht für Immobilien!) beschränkt ist (FG Bremen 25.10.2018, 1 K 165/17 (3); Rev. BFH: IX R 11/19). |