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  • 23.06.2021 · Sonderausgaben

    Antrag auf PKH/VKH

    Im Rahmen der PKH-/VKH-Bewilligung kommt es wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers oft zu Diskussionen mit den bewilligenden Gerichten. Denn der Mandant muss eigenes, über ein bestimmtes Einkommen hinausgehendes Vermögen für die Verfahrens- bzw. Prozessfinanzierung einsetzen. Erst wenn dieses Vermögen aufgebraucht bzw. nicht vorhanden ist, kann dem Mandanten PKH/VKH bewilligt werden. Die Sonderausgabe stellt Checklisten zur Bedürftigkeitsprüfung zur Verfügung.