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  • 21.02.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Gebühren im Zivilrecht

    Kostenantrag nach Rücknahme des Zwangsmittelantrags gemäß §§ 887, 888 ZPO

    Vollstreckungsverfahren hinsichtlich vertretbarer bzw. unvertretbarer Handlungen spielen in der Praxis eine große Rolle. Probleme bereitet immer wieder die Tatsache, dass der Schuldner erst nach (mehrmaliger) Aufforderung und Stellung eines Zwangsmittelantrags durch den Gläubiger die ihm auferlegte Pflicht erfüllt. Nimmt daraufhin der Gläubiger den Zwangsmittelantrag zurück, stellt sich die Frage, wie beantragt werden kann, dass der Schuldner die Kosten tragen muss. Dabei hilft die folgende Musterformulierung.