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  • 16.12.2020 · Musterformulierungen · Downloads · Gebühren im Zivilrecht

    Rechtsbeschwerde: So gehen Sie bei einem KFB richtig vor

    Für die Praxis müssen Sie beachten, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) vom Rechtspfleger erlassen wird. Beim Beschwerdegericht entscheidet dann nach § 568 ZPO der Einzelrichter. Das hat Konsequenzen, weil der Einzelrichter die Rechtsbeschwerde nicht zulassen darf (st. Rspr.; aktuell BGH 29.11.19, IX ZB 56/19; BGH 27.6.19, IX ZB 5/19). Sie sollten deshalb in vergleichbaren Fällen vorsorglich a) die Übertragung der Sache vom Einzelrichter auf die Kammer oder den Senat nach § 568 Abs. 2 ZPO und b) die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO beantragen.