27.03.2013 · Fachbeitrag aus RVGprof · Geschäftsgebühr
Der VI. Senat des BGH hat mit seiner Entscheidung vom 5.2.13 (VI ZR 195/12, Abruf-Nr. 130842 ) die Gelegenheit ergriffen, mit überzeugender Begründung die Sache des Ermessens bei Überschreitung der Schwellengebühr klarzustellen. Der folgende Beitrag stellt den bisherigen Meinungsstand und die hoffentlich endgültige Entscheidung vor.
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