24.02.2014 · Fachbeitrag aus RVGprof · Wirtschaftsstrafrecht
1. Der Vergleichsmaßstab bei den Beurteilungskriterien Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber für die Beurteilung der Frage, ob eine unterdurchschnittliche, durchschnittliche (Mittelgebühr) oder überdurchschnittliche Gebühr als Grundgebühr angemessen ist, sind sämtliche Strafverfahren. Denn der Gebührenrahmen der Grundgebühr differenziert anders als der Rahmen der gerichtlichen Verfahrens- und Terminsgebühr nicht ...
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