Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · GOÄ-Leserforum

    Coronavirus-Test privat liquidieren

    | FRAGE: „Wie können wir einen Test auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) adäquat nach GOÄ abrechnen?“ |

     

    Privatliquidation eines Schnelltests

    Für die Privatliquidation eines Antikörper-Schnelltests bestehen verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Abrechnung der Nr. 4636 GOÄ (Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Viren), die auch im Kommentar des Deutschen Ärzteverlags empfohlen wird. Mit dem 1,15 (1,3)-fachen Satz ergibt sich ein Betrag von 19,44 (21,97) Euro. Der Einkaufspreis und die danach verbleibende Gewinnspanne sollten in einem adäquaten Verhältnis zueinander stehen.

     

    Eine weitere Möglichkeit wäre die Analogabrechnung der Nr. 4644 GOÄ, wie sie auch für Influenza-Schnelltests zur Anwendung kommt, wobei hier allerdings das Honorar mit 16,76 Euro (Faktor 1,15) etwas niedriger ausfällt.

     

    • Mögliche GOÄ-Abrechnungen Antikörper-Schnelltest (z. B. SARS-CoV-2)
    GOÄ-Nr.
    Legende
    Punkte
    Euro (1,15-fach)

    4636

    Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Viren ‒ einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung ‒, je Antiserum

    290

    19,44

    A 4644

    Ligandenassay (z. B. Enzym- oder Radioimmunoassay) ‒ ggf. einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve ‒, zum Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial, je Untersuchung

    250

    16,76

     

    Privatliquidation bei PCR-Diagnostik

    Anders sieht es bei einer PCR-Analyse aus. Die Berechnung dieser Leistungen erfolgt nach unserem derzeitigen Kenntnisstand bei Privatpatienten mit

    • Nr. 4780 GOÄ (Isolierung von Nukleinsäuren; 900 Punkte; 60,33 Euro [Faktor 1,15]),
    • Nr. 4782 GOÄ (Enzymatische Transkription von RNA mittels reverser Transkriptase; 500 Punkte; 33,52 Euro)
    • Nr. 4783 GOÄ (Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nuklein-säurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion [PCR]; 500 Punkte; 33,52 Euro) oder
    • Nr. 4785 GOÄ (MIV-Labor/Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nicht-radioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde; 300 Punkte; 20,11 Euro).
    Quelle: ID 46408840