06.04.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Gemeinnützige Stiftungen
Satzungsregelung zur Bezugnahme auf Vorratszwecke bei Zweckänderung
Oft hält das Finanzamt Vorratszwecke für unzulässig. Muss später doch einmal der Zweck geändert werden, sollte der Stifterwille anhand der abgelehnten Zwecke in der Satzung verankert werden.
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