· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Bundesrat will altersgerechte Assistenzsysteme besser fördern
| Angesichts einer zunehmend alternden Gesellschaft halten es die Länder für erforderlich, den Einsatz altersgerechter Assistenzsysteme (AAL) zu erleichtern, die ältere Menschen auf Basis von intelligenter Smart-Home-Nutzung im Alltag zu Hause unterstützen. Der Bundesrat hat am 15.5.20 eine entsprechende Entschließung gefasst. |
1. Ausreichende Finanzierungsgrundlage erforderlich
Darin fordert er einheitliche gesetzliche Voraussetzungen zur Finanzierbarkeit dieser Systeme durch die Pflegekassen. Derzeit würden AAL im Leistungskatalog der Pflegeversicherung nur ungenügend abgebildet, heißt es in der Entschließung. Die Finanzierungsgrundlage im SGB X sei nicht ausreichend. Um zu verhindern, dass der Einsatz von AAL der Entscheidung jedes bzw. jeder Einzelnen überlassen bleibt und damit soziale Ungerechtigkeit verschärft werde, sollten sie für alle Pflegebedürftigen zugänglich sein.
2. Einheitliche Bewertungskriterien
Voraussetzung hierfür müsse sein, die bestehenden Produkte anhand einheitlicher Kriterien auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu können. Hieran könnten sich auch die Hersteller bei der Produktentwicklung orientieren. Nach Ansicht der Länder sollte ein unabhängiges Gremium die Entwicklung dieser Kriterien übernehmen.
3. Anerkennungsverfahren verbessern
Handlungsbedarf sehen sie auch beim Anerkennungsverfahren der AAL. Es sei zu unbekannt, zu langwierig und zu kompliziert. Dadurch könnten sich solche technischen Unterstützungssysteme nicht etablieren.
4. Infrastruktur schaffen
Darüber hinaus müsste die erforderliche Infrastruktur für die Bereitstellung der Technologien geschaffen werden. Unklar sei beispielsweise, wer sie verordnen könne. Die Produkte müssten den Akteuren bekannt sein und damit einhergehend auch die Beratungsstrukturen angepasst werden. Der Bund solle die zunehmende Fachkräfteproblematik und den steigenden Pflegebedarf unbedingt nutzen, um die zentralen Weichen für das Potenzial der Unterstützungssysteme zu stellen, unterstreicht der Bundesrat. Erforderlich sei ein Gesamtkonzept, das auch den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend berücksichtigt.
5. Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.