02.07.2021 · Fachbeitrag ·
Letztwillige Verfügung
Häufig kommt es vor, dass ein Testament korrigiert, geändert oder ergänzt wird. Dies kann dazu führen, dass eine letztwillige Verfügung aus mehreren Teilen besteht. Doch welche Anforderungen müssen diese Schriftstücke erfüllen, damit das so zusammengesetzte Testament wirksam ist? Mit diesen Fragen musste sich das OLG Köln befassen, weil eine Beteiligte sich aufgrund einer Testamentsänderung als Alleinerbin sah.
01.06.2021 · Fachbeitrag ·
Testierfähigkeit eines Betreuten
In einer neuen Entscheidung zum Betreuungsrecht hat das OLG Celle zu zwei Problemkreisen sehr umfangreich Stellung genommen: Es wird verdeutlicht, dass eine Testierunfähigkeit zwar durch denjenigen zu beweisen ist, der ...
29.03.2021 · Fachbeitrag ·
Hinterbliebenenansprüche
Eine wichtige Frage, die Senioren in der Beratung oft ansprechen: Welche Leistungen erhalten meine Angehörigen nach meinem Tod? Denn beim Tod eines Menschen haben Hinterbliebene häufig einen Anspruch auf eine ...
04.11.2020 · Nachricht ·
Erbrecht
Wie kann ein Testament geändert werden? Hierüber hatte das OLG Köln zu entscheiden: Nach dem Tod der Erblasserin beantragte einer der beiden Söhne die Erteilung eines Alleinerbscheins, weil er sich aufgrund einer
Testamentsänderung als Alleinerbe sah. Der zweite Sohn trat dem entgegen – zu Recht, wie das OLG Köln befand (22.7.20, 2 Wx 131/20, Abruf-Nr. 218334 ).
03.07.2020 · Fachbeitrag ·
Pflegeheime und deren Beschäftigte
Nach § 7 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) ist es Pflegeheimen und deren Beschäftigten untersagt, sich von Nutzern Geld oder geldwerte Leistungen über das vertraglich vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder ...
04.06.2020 · Nachricht ·
Erbrecht
Die Corona-Krise trifft auch Notare und Vorsorgeanwälte. Viele von ihnen können ihre Mandanten in Krankenhäusern oder Pflegeheimen nicht oder nur eingeschränkt besuchen. Mitunter kommt es aber auch zu ...
04.06.2020 · Fachbeitrag ·
Schenkungsteuer
Überträgt ein Großelternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt dieses unmittelbar im Anschluss einen Teil des Grundstücks an das eigene Kind weiter, ohne hierzu verpflichtet zu sein, liegt insoweit keine schenkungsteuerliche Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind vor. Dass die Weiterübertragung im Testament der Großeltern vorgesehen ist, reicht nicht aus, um eine Zuwendung des Großelternteils zu Lebzeiten an das Enkelkind zu begründen – so das FG Hamburg.