· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Hartz-IV-Sätze wurden zum 1.1.20 erhöht
| Die Grundsicherung hat sich zum 1.1.20 erneut geändert. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger beträgt jetzt nicht mehr 424 EUR, sondern 432 EUR pro Monat. Der Regelsatz für Kinder bis 5 Jahre ist um 5 EUR auf 250 EUR monatlich gestiegen. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren gab es eine Erhöhung um 6 EUR auf 308 EUR im Monat. Jugendliche bis 18 Jahren erhalten nun 328 EUR statt 322 EUR. |
MERKE | Die neuen Regelsätze wirken sich auch aus, wenn wegen gesetzlicher Unterhalts- und Deliktsansprüche in Arbeitseinkommen vollstreckt wird (§ 850d, § 850f Abs. 2 ZPO): Da dem Schuldner ein notwendiger eigener Unterhalt für sich und seine Familie bleiben muss, werden oft die Hartz-IV-Regelsätze herangezogen. Da diese nun höher sind, verringern sich zwangsläufig die pfändbaren Beträge. |
Weiterführender Hinweis
- Unpfändbarkeit von Altersvorsorgevermögen aus Riester-Rente: BGH SR 18, 1