· Fachbeitrag · Barrierefreiheit
Mandanten bei Umbaumaßnahmen richtig beraten
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig
| Müssen ältere Menschen Wohnung oder Eigentum altersgerecht anpassen oder nach einem Unfall ihr Fahrzeug umrüsten, ist zuverlässiger Rat gefragt. Kosten sind im Blick zu behalten sowie gute Vorbereitung und sachkundige Unterstützung sicherzustellen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Ihren Mandanten bei der Planung begleiten und auf verlässliche Hilfsangebote hinweisen. |
1. Wer berät konkret?
Ideen und Planungen zu Inklusion sowie der demografische Wandel verändern die Gestaltung von z.B. Behörden, Bibliotheken oder Krankenhäusern und sorgen für immer mehr barrierefreie Infrastruktur wie Aufzüge, Rampen oder sanitäre Anlagen. Dementsprechend existieren zahlreiche Beratungs- und Kontaktstellen als Ansprechpartner.
Checkliste / Diese Anlaufstellen unterstützen |
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Wichtig | Nutzt Ihr Mandant die öffentlichen Verkehrsmittel? Dann sollte frühzeitig recherchiert werden, wie nahe gelegene Haltestellen gestaltet sind und welche Hilfen beim Einstieg zur Verfügung stehen (z.B. Rampen in Bussen oder auch seniorengerechte Bushaltestellen mit erhöhten Bürgersteigen, die das Einsteigen insbesondere auch mit einem Rollator erleichtern). Hinweise zu barrierefreien Angeboten erfahren Sie meist direkt bei den Verkehrsverbünden oder landesrechtlichen Informationsseiten (in Nordrhein-Westfalen z.B. bei der Agentur Barrierefrei, www.ab-nrw.de).
In diesem Zusammenhang ist ebenso zu prüfen, ob Ihr Mandant als schwerbehinderter Mensch kostenlos reisen kann (auf Antrag Erteilung der Merkzeichen G, aG, H, Gl und Bl im Schwerbehindertenausweis). Wichtig auch: Der Mandant kann zur Unterstützung eine Begleitperson im Nahverkehr kostenlos mitnehmen, wenn zusätzlich das Merkzeichen „B“ erteilt wird.
2. Hausarzt und Kliniken einbeziehen
Unbedingt sind Haus- oder behandelnde Ärzte in die Planungen einzubeziehen, denn Unfallfolgen oder Krankheitsverläufe sind für Laien oft kaum einzuschätzen. Mitunter werden teure Umbauten vorgenommen, die nach nur ein oder zwei Jahren nicht mehr ausreichend sind, da sich der körperliche Zustand verändert oder Krankheiten weiter vorangeschritten sind. Prognosen und Erfahrungswerte von Ärzten und Reha-Medizinern helfen, den Bedarf im Wohnumfeld langfristig abzuschätzen. Erörtern Sie ferner mit Architekten, ob bestimmte Umbauten vergleichsweise einfach oder mit wenig Aufwand zu späteren Zeitpunkten anzupassen sind.
Nach Auskunft des Barrierefrei leben e.V. beziehen sich die meisten Anfragen auf den Aus- und Umbau von Bädern. Gerade hierzu werden Sie dort erfahrenen Rat erhalten. Der Online-Badplaner in 3D-Perspektive auf www.einfach-teilhaben.de unterstützt anschaulich Umbaupläne.
Beachten Sie | Nehmen Sie Ihren Mandanten gezielt Ängste vor hohen Ausgaben oder umfangreichen Baumaßnahmen. Eine Wohnungsanpassung bedeutet nicht zwangsläufig Umbau. Häufig genügen überschaubare bauliche Veränderungen wie Haltegriffe, Rollrampen oder spezielle Sitzvorrichtungen. Und dank eines steigenden Bedarfs treibt auch die Industrie innovative Ideen und bezahlbare Lösungsansätze voran.
Checkliste / Hierauf ist der Mandant hinzuweisen |
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Checkliste / Barrierefreiheit: In drei Stufen richtig beraten | ||
Bedarfsermittlung | Planung | Zukunft |
Wie wohnt der Mandant zurzeit? | Zweigleisig prüfen: Förderprogramme des Landes und Bundes | Welche Kosten fallen für Wartung und Pflege der Umbauten/Lösungen an? |
Welche Einschränkungen liegen vor? | KfW-Kredit? | Funktion erklären, aktiv gemeinsam ausprobieren |
Einbezug Hausarzt und Kliniken: | Enge Abstimmung mit Wohnungsberatungsstelle | Prüfen, ob Wartungs- und Termine einzuhalten sind |
Mit welchem Krankheitsverlauf ist zu rechnen? | Dann ergänzend Organisation, wie Barrierefrei Leben e.V. | |
Einschätzung von Verwandten und Freunden einholen: | Anpassung und Umbauten schätzen lassen (Bauzeit) | |
Was wünscht der Mandant? | Baupläne/Architektenplanung durch unabhängigen Dritten sichten lassen | |
Bestehen Ängste (Wohnungsverlust, Umzug ins Heim, Pflegebedürftigkeit)? | Baubeginn/-auftrag erst dann, wenn Finanzierung geklärt ist, Förderanträge oder Kredite bewilligt wurden | |
Welche Tätigkeiten fallen ihm schwer/sind nur noch aufwendig möglich? | ||
Mietwohnung: Vor Umbau Umzug in Erdgeschosswohnung überlegen, wenn Haus ohne Aufzug ausgestattet |