· Fachbeitrag · Corona
Jobcenter muss FFP2-Masken zahlen
| Einige Senioren können sich die jetzt nutzungspflichtigen FFP2-Masken schwer oder gar nicht leisten. Das SG Karlsruhe hat entschieden, dass ALG-II-Empfängern wöchentlich zwanzig FFP2-Masken zustehen oder alternativ eine Geldleistung von monatlich 129 EUR (11.2.21, S 12 AS 213/21 ER, Abruf-Nr. 221189 ). Die Entscheidung ist rechtskräftig. |
Tatsächlich sind FFP2-Masken unumgänglich, wenn öffentliche Plätze mit Publikumsverkehr passiert, der Nahverkehr genutzt oder Treppenhäuser betreten werden. Daher seien ALG-Empfänger ohne diese Masken in ihrem Grundrecht auf soziale Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt. Diese müssten sich auch nicht auf Alltagsmasken oder OP-Masken verweisen lassen, die nicht den gleichen Schutzstandard bieten.
Besonders die Argumentation des Gerichts zur monatlichen Menge der FFP2-Masken kann den Anwaltsvortrag unterstützen. Das SG sieht wöchentlich 20 FFP-Masken als angemessen an, da der Infektionsschutz gemindert werden könnte, wenn nicht mindestens täglich eine neue Maske sowie durchschnittlich circa zwei weitere neue Ersatz-FFP2-Masken verfügbar wären.
PRAXISTIPP | Werden Masken mehrmals verwendet, ohne die Hygiene-Maßnahmen zu beachten (z. B. siebentägige Trocknung/Lüftung bei Raumluft), bieten sie keinen effektiven Schutz mehr. Dies ist auch für ältere sowie körperlich oder kognitiv eingeschränkte Personen ein zentraler Punkt, die direkt täglich eine neue Maske verwenden können, ohne sich um das Aufhängen und Auslüften von Masken zu kümmern und penibel die Auslüftungszeiten nachzuhalten. |
Weiterführende Hinweise
- FH Münster: Wiederverwendung FFP-2-Masken im privaten Gebrauch; www.iww.de/s4611
- Arbeitslosigkeit nach Beschäftigung in Transfergesellschaft, SR 20, 146
- Bundesrat stimmt CO2-Entlastung bei Heizkosten zu, Abruf-Nr. 46584729
- Info-Portal für nützliche Alltagsbegleiter: Hilfsmittel für Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen, Abruf-Nr. 46310819