Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Familienrecht

Missbräuchliche Verweigerung der Zusammenveranlagung

| Eheleute, die getrennt leben, können letztmals für das Jahr der Trennung noch gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden und damit den Vorteil des günstigen Splittingtarifs nutzen. Dies ist immer dann vorteilhaft, wenn einer der beiden keine oder nur geringe Einkünfte hat. Dies betrifft in besonderem Maße Senioren, die noch in der klassischen Einverdiener-Ehe leben. |

 

In vielen Fällen sind die Ex-Partner jedoch so miteinander zerstritten, dass an eine Unterschrift zur Zusammenveranlagung nicht mehr zu denken ist. Und so zahlt einer der beiden möglicherweise eine zu hohe Einkommensteuer. Kann er in diesem Fall vom Noch-Ehegatten Schadenersatz beanspruchen? Ja, kann er, sagt das OLG Celle (9.4.19, 21 UF 119/18, Abruf-Nr. 211642). |

Quelle: Ausgabe 11 / 2019 | Seite 181 | ID 46180057