· Fachbeitrag · Jung trifft alt
Mandantentipps für die Mitbewohnersuche
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig
| Alternative Wohnformen und neue Ansätze des Zusammenlebens stoßen bei vielen älteren Menschen auf Interesse. Neben Altenwohnprojekten oder Senioren-WGs besteht auch die Möglichkeit, junge Studenten als Untermieter aufzunehmen, die günstigen Wohnraum suchen. Welche Vor- und Nachteile diese Wohnform mit sich bringt und wie Sie Ihre Mandanten bei der Planung und Kandidatenauswahl unterstützen, zeigt der folgende Beitrag. |
1. Welche Mitbewohner sind gewünscht?
Viele ältere Menschen verfügen über ein Eigenheim, leben dort aber häufig allein und wünschen vielleicht Unterstützung und Begleitung im Alltag. Prüfen Sie die Vorstellungen Ihrer Mandanten: Wird ein Mitbewohner eher als Partner für den geistigen Austausch und Begleitung im Leben gewünscht oder stehen konkrete Hilfsleistungen wie Einkäufe oder Reinigungsarbeiten im Vordergrund? Dies ist nicht immer klar abzugrenzen, häufig gleiten beide Formen ineinander über. Warum die Abklärung der Bedürfnisse wichtig ist, zeigen folgende Beispiele:
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Dem 62-jährigen Mandanten A gehört ein zweigeschossiges Wohneigentum und will zwei Zimmer untervermieten. Das Grundstück verfügt über einen mittelgroßen Garten, der von dem Mitbewohner gepflegt werden soll. A ist zwar gesund und auch nicht körperlich besonders eingeschränkt, möchte jedoch aufgrund des Alters nicht mehr die gesamte Gartenarbeit alleine bewältigen. Der Mitwohner soll kostenfrei wohnen dürfen und sich um die Gartenanlage kümmern, dies bei freier Zeiteinteilung zwischen sechs bis acht Stunden pro Woche. |
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Die 64-jährige Mandantin B ist die ehemalige Leiterin eines regionalen Konservatoriums. Sie beherrscht zwei Instrumente und gibt seit ihrem Ruhestand noch im kleinen Rahmen Musikunterricht. Sie wünscht einen Mitbewohner, der vielleicht gleiche Interessen teilt, gegebenenfalls ein Musikstudium absolviert und der B Sicherheit vermitteln soll, da sie mitunter neue Musikschüler kennenlernt und sich aufgehobener fühlt, wenn weitere Personen im Hause sind. Der Mitbewohner sollte, wenn es darauf ankommt, flexibel auf Unterrichtszeiten reagieren. |
Beide Varianten zeigen, dass Zeiteinteilung, Präsenz in der Wohnung und die Übereinstimmung von Interessen nicht zu unterschätzende Merkmale sind. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen wichtige neuralgische Punkte:
Checkliste / Kandidatensuche für Ihren Mandant |
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PRAXISHINWEIS | Organisieren Sie ein Kennenlernen zwischen einem potenziellen Mitbewohner, wenn Ihrer Meinung nach „die Chemie“ stimmen könnte. |
2. Was müssen Sie beratend leisten?
Dem Mandanten sind die Vor- und Nachteile von Mitbewohnern möglichst realitätsnah zu schildern. Hierzu gehört auch, überzogene Erwartungen zu dämpfen. Auch dürfen Mitbewohner keine professionellen Pflege- oder Leistungen (z.B. Medikamentengabe) wie examinierte Fachkräfte durchführen. Zu der Frage, was hierunter fällt oder nicht, geben Studentenwerke gerne Auskunft. Schildern Sie das Zusammenleben als eine „passende Symbiose“ und streichen Sie die Vorteile von Mitbewohnern heraus, die ähnliche Interessen oder Charaktereigenschaften aufweisen. Häufig entstehen sogar lebenslange Freundschaften.
Wichtig ist, eine möglichst stabile Wohndauer des einziehenden Mitbewohners sicherzustellen. Ein Studium ist naturgemäß ein befristeter Lebensabschnitt, jedoch sollten sich Mandanten bei Aufnahme möglichst auf ein paar Jahre Stabilität im persönlichen Zusammenleben verlassen können. Weisen Sie darauf hin, dass nach einigen Wochen/Monaten beide Seiten zu dem Ergebnis kommen können, dass die Sache nicht „rund“ läuft, der Mitbewohner sein Studium abbricht oder aufgrund eines Krankheits- oder Todesfalls eine Unterbrechung wünscht. Solche Szenarien sollten zumindest einmal angedacht werden.
Wichtig | Als Faustformel für die Vereinbarung der Leistungen gilt übrigens eine Stunde Arbeit des Mitbewohners pro Quadratmeter zur Verfügung gestellten Wohnraums. Von dieser Regelung kann natürlich abgewichen werden, die genaue Stundenzahl sollte jedoch zuvor verbindlich geregelt sein.
PRAXISHINWEIS | Was tun, wenn Sie vermuten, dass die Vorstellungen Ihres Mandanten über junge Menschen teils stark verklärt sind? Weisen Sie ihn auf die Möglichkeit hin, Senioren kennenzulernen, die bereits junge Mitbewohner haben. Viele Berater haben außerdem mit folgendem „Geheimtipp“ Erfolg: Sie empfehlen einen oder zwei Tage an einer Universität und bereiten im Lebensumfeld der Studenten ein Treffen mit Kandidaten vor, die bereits bei anderen Senioren leben und von ihren Erfahrungen berichten. |
Checkliste / Geeignete Mitbewohner/Untermieter recherchieren |
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3. Formulieren Sie einen Vertrag
Hat sich Ihr Mandant für einen Mitbewohner entschieden, sollten die vereinbarten Regelungen in einem Untermietvertrag fixiert werden. Diese rechtliche Aufgabe können Sie Ihrem Mandanten abnehmen, zumal meist kein komplexes Regelwerk notwendig ist. Geregelt werden sollten,
- die Dauer des Untermietverhältnisses, gegebenenfalls Probezeiten
- die genaue Angabe der vermieteten Wohnräume
- sämtliche Nutzungsrechte von Fahrzeugen, Wohnhausinventar
- die gewünschten Leistungen (Angabe in Wochenstunden/Monatsstunden)
Beachten Sie auch, dass das Aufsetzen des Vertrags durch einen Anwalt/Berater und schwer verständliche Formulierungen junge Mitbewohner misstrauisch machen können und unnötigen Argwohn erzeugen.