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· Nachricht · Krankenkassen

Krankenkasse entscheidet zu spät über Leistungsantrag und muss daher Kosten für Fettabsaugung übernehmen

| Das SG Düsseldorf hat eine Krankenkasse verurteilt, einer Versicherten eine Fettabsaugung zu bezahlen. Grund: die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgte deutlich zu spät. Krankenkassen müssen innerhalb von drei Wochen über Leistungsanträg entscheiden (SG Düsseldorf 3.12.15, S 27 KR 371/15). |

Quelle: ID 43935933