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· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

Senior auf Pedelec ‒ null Schadenersatz

| Die Nachfrage nach Fahrrädern mit Elektromotor ist ungebrochen. Entsprechend steigt die Zahl der Unfälle, zumal von älteren Menschen. Prototypisch ist der Sachverhalt, der das OLG Hamm beschäftigte. |

 

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

Der Kläger ‒ ein 80-jähriger Mann auf einem Pedelec ‒ befuhr einen Seitenstreifen (Mehrzweckstreifen) entlang der Hauptfahrbahn der Landstraße ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Dann fuhr er plötzlich auf die Hauptfahrbahn, um auf der anderen Seite auf einen Linksabbiegerstreifen zu gelangen. Für ihn von hinten näherte sich der Beklagte mit seinem Pkw ‒ angeblich mit überhöhter Geschwindigkeit. Unter strittigen Begleitumständen kam es zur Kollision. Der Beklagte lehnten jegliche Ersatzpflicht ab. Das LG Münster wies die Klage ab (11 O 79/16). Das OLG Hamm hielt die Berufung für unbegründet (§ 522 Abs. 2 ZPO) und wies sie zurück (10.4.18, 7 U 5/18, Abruf-Nr. 204297).

 

Mit dem LG hat das OLG per Anscheinsbeweis ein unfallursächliches Verschulden des Kl. festgestellt (Verstoß gegen 10 StVO ‒ hier: einfahren auf die Fahrbahn von anderem Straßenteil). Außerdem hat man dem Kl. ein unzulässiges Abbiegen angekreidet (§ 9 Abs. 1 S. 1 und 4 StVO). Demgegenüber war ein Verschulden des Pkw-Fahrers nicht feststellbar, insbesondere nicht nach § 5 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 2 StVO (unzulässiges Überholen), und auch nicht wegen zu schnellen Fahrens (§ 3 Abs. 2a StVO ‒ „älterer Mensch“). In die Haftungsabwägung floss somit nur die reine Betriebsgefahr des Pkw ein, während auf Klägerseite ein als grob gewertetes Eigenverschulden zu Buche schlug, allerdings ohne Berücksichtigung einer Kfz-Betriebsgefahr des Pedelec.

 

Beachten Sie | Pedelecs, bei denen der Motor ausschließlich unterstützend arbeite und bei denen die maximale Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt sei, seien verkehrsrechtlich als Fahrräder einzuordnen.

 

Relevanz für die Praxis

Gleichfalls ohne Ersatz blieb ein 80-jähriger Pedelec-Fahrer in der Sache OLG Hamm 8.1.16/9.2.16, I-9 U 125/15. Auch ihm wurde seine Schrägfahrt über die Fahrbahn als grob verkehrswidrig angelastet. Zugunsten des Pkw-Fahrers heißt es: Weißes Haar allein ist kein Grund, nach § 3 Abs. 2a StVO vom Gas zu gehen. Auf eine Quote von 100:0 zulasten des Pedelec-Fahrers hat aktuell auch das LG Düsseldorf erkannt (1.6.18, 13 O 138/15 ‒ abbiegendes Pedelec und überholendes Krad). Um einen Verstoß eines Pedelec-Fahrers gegen § 10 StVO geht es auch in der Sache OLG Hamm 2.3.18, I-9 U 54/17. Vom gegenüberliegenden Gehsteig kommend wollte er auf einem Fußgängerüberweg die Fahrbahn in einem Zug überqueren, wobei es zur Kollision mit einem Pkw kam (Haftungsquote 1/3 : 2/3 zulasten des Pedelec-Fahrers).

 

Fazit all dieser aktuellen Entscheidungen: Die weichenstellende Einordnung als Fahrrad oder Kraftrad (§ 1 Abs. 3 StVG) ist nicht problematisch gewesen. Durch die Bank waren es einfache Pedelecs (verkehrsrechtlich = Fahrräder), keine S-Pedelecs und auch keine schnellen E-Bikes (= Kleinkrafträder). Zur Abgrenzung und Einordnung aktuell und informativ Huppertz/Kern, zfs 18, 249.

 

Mit der Einordnung als Fahrrad ist nur ein Teil der Probleme gelöst (keine Haftung nach § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, keine Anwendbarkeit des § 17 StVG, Freistellung des gegnerischen Kfz-Halters nur bei höherer Gewalt, nicht schon bei Unabwendbarkeit). Doch was ist mit der Helmpflicht für den Fahrer eines „einfachen“ Pedelec? Gilt die Radfahrer-Entscheidung BGH NJW 14, 2493? Unterfrage: Was ist mit dem „allgemeinen Verkehrsbewusstsein“

  • über alle Altersgruppen hinweg,
  • bei der besonders gefährdeten Gruppe der Senioren?

 

Zur Helmpflicht: Scholten, NJW 12, 2993; Offenloch, Danzl-FS 2017, 165; Eggert in: Freymann/Wellner, a. a. O., § 21a StVO Rn. 16. Schließlich: Was ist mit dem Eigenschutz durch Spezialkleidung, zumal bei älteren Personen

  • auf einem Pedelec,
  • auf einem „schnellen“ E-Bike/S-Pedelec?

 

Auch insoweit bleibt die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.

Quelle: Ausgabe 11 / 2018 | Seite 184 | ID 45544971