· Nachricht · Altersteilzeit/Urlaub
Kein Urlaub während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit
| Während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell entstehen keine Urlaubsansprüche. Es hat daher ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit auch keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG (LAG Düsseldorf 13.07.18, 6 Sa 272/18, Abruf-Nr. 204737 ). |
Die Freistellungsphase entspricht faktisch einer „Teilzeit Null“, da keinerlei Arbeitsleistung mehr zu erbringen ist. Aus dem für Teilzeitverhältnisse bestehenden Umrechnungsgrundsatz ergibt sich ein Urlaubsanspruch von „null“ Tagen.
Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 19 | ID 45713712