· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Altersgrenzen in Arbeitsverträgen sind keine Diskriminierung
| Arbeitnehmer sind durch geregelte Altersgrenzen regelmäßig durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert. Arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen verstoßen damit nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). |
Geklagt hatte ein 66 Jahre alter Rundfunkjournalist gegen eine ARD-Rundfunkanstalt. Er war seit über 30 Jahren als freier Mitarbeiter für den Sender tätig. Ende 2012 teilte der Sender ihm das Ende der bisherigen Zusammenarbeit wegen Erreichens der gesetzlichen Rentenaltersgrenze mit. Darin sah der Journalist eine Altersdiskriminierung und klagte gegen den Sender auf Zahlung einer Entschädigung von mindestens 25.000 EUR.
Das ArbG Bonn wies die Klage ab. Arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen, die an das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenzen anknüpfen, sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zulässig. Grund: Die Arbeitnehmer sind dann regelmäßig durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert (ArbG Bonn 2.10.13, 3 Ca 685/13, Abruf-Nr. 133404).