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· Nachricht · BGH aktuell

Keine Delegation: Rechtsanwalt muss zu signierendes, fristwahrendes Dokument selbst prüfen!

| Muss der Rechtsanwalt ein fristwahrendes, elektronisches Dokument signieren, das ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthält, gilt: Es gehört zu den nicht auf das Personal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (BGH 8.3.22, VI ZB 78/21, Abruf-Nr. 228611 ). |

 

Ein Rechtsanwalt muss das elektronische Dokument vor dem Signieren also selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Diese Pflicht darf er nicht delegieren. Diese Anforderung wirft in der Praxis spontan neue Fragen auf und hat Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe in den Kanzleien. Denn der Fehler ist ein gängiger Workflow, der auch schon zu Zeiten der Unterschriftenmappe nicht anders praktiziert wurde …

 

Beachten Sie | In einem dreistündigen beA-Online-Workshop „beA-Update optimal nutzen“ am 27.4.22 hat die Expertin Ilona Cosack solche aktuellen und konkreten Fragen beantwortet und Lösungen für die Praxis vorgeschlagen! Eine Aufzeichnung finden Sie unter bea-workshop.de/.

Quelle: ID 48193643