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· Fachbeitrag · Aktuelle Publikation des Statistischen Bundesamtes

Entwicklung und Zusammensetzung der Honorare, Kostenstrukturerhebung 2019

von Dipl. Volkswirt Katja Nies (www.praxisbewertung-praxisberatung.com)

| Das Jahr 2019 ist das letzte Jahr, in dem Ärzte, Zahnärzte und psychologische Psychotherapeuten unter „normalen“ Bedingungen arbeiten konnten, d. h. es war noch nicht geprägt von Corona-Lockdowns, Umsatzeinbrüchen und folgenden staatlichen Schutzschirmen. Für diesen Beitrag wurden Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung ausgewertet. |

1. Datenquellen

Auf gleich zwei umfangreiche statistische Veröffentlichungen zum wirtschaftlichen Geschehen für dieses Jahr 2019 kann man zurückgreifen:

 

  • Anfang Dezember 2021 veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) aus der „Fachserie 2/Reihe 1.6.1., Unternehmen und Arbeitsstätten die Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten 2019.

 

  • Im November 2021 erschien vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) das „Zi-Praxis-Panel, Jahresbericht 2020. Wirtschaftliche Situation und Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2016 ‒ 2019“.

 

Der Schwerpunkt des vorliegenden Artikels soll auf der Betrachtung einzelner Daten aus der umfangreichen Publikation des Statistischen Bundesamtes liegen, die gut 500 Seiten, zusätzlich eines Qualitätsberichts sowie des verwendeten Fragebogens umfasst. Diese Auswertung erschien bisher „nur“ alle vier Jahre, soll aber in Zukunft anscheinend auch jährlich veröffentlicht werden, wie im Vorwort des aktuellen Zi-Praxis-Panels Jahresbericht 2020 zu lesen ist. Am Schluss des Artikels werden einige ausgewählte Zahlen für das Jahr 2019 aus den beiden Statistiken von Destatis und dem ZI gegenübergestellt und verglichen.

2. Einnahmen und Reinerträge je Praxis ‒ Ärzte und Zahnärzte

Auch wenn sich die Aufbereitung der Daten zwischen den einzelnen Berichten hinsichtlich der Zuordnung zu den verschiedenen Organisations- und Kooperationsformen immer wieder verändert und für den Laien mitunter schwer nachvollziehbar ist, soll trotzdem nicht auf einen Vergleich im Zeitablauf verzichtet werden, zumal das Statistische Bundesamt in den Gliederungspunkten 2.1 bis 2.3 des Textteils diese Daten ebenfalls veröffentlicht, um die Trends aufzuzeigen.

 

2.1 Ärzte

Bei den Ärzten basiert die Auswertung für das Jahr 2019 auf 64.754 Arztpraxen mit 89.200 Praxisinhabern (Deutschland, ohne fachübergreifende BAG und MVZ). Im Gegensatz zu den Vorjahren werden nur noch Werte „je Praxis“ und nicht mehr „je Praxisinhaber“ ausgewiesen.

 

Die Entwicklung der durchschnittlichen Honorareinnahmen, Aufwendungen sowie Reinerträge in den Jahren 2007 bis 2019 sehen „je Praxis“ wie folgt aus:

 

  • Tabelle 1: Einnahmen, Aufwendungen, Reinerträge 2017 ‒ 2019

 

Ärzte je Praxis

2007
(EUR)
2011
(EUR)
2015
(EUR)
2019
(EUR)
Veränderung 2015/2019 (in %)

Einnahmen

399.000

483.000

507.000

602.000

+ 18,7

Aufwendungen

206.000

249.000

249.000

306.000

+ 22,9

Reinertrag

193.000

234.000

258.000

296.000

+ 14,7

(Reinertrag je Praxisinhaber)

142.000

166.000

190.000

215.000

+ 13,2

 

 

Quelle: Destatis

 

Der Reinertrag je Praxisinhaber für 2019 bezieht sich auf 64.754 Praxen mit 89.200 Inhabern. Er wurde mithilfe der Angaben für den Reinertrag je Praxis, der Anzahl der Praxen und der Anzahl der Praxisinhaber errechnet. Die prozentualen Veränderungen beziehen sich auf den Vierjahreszeitraum von 2015 bis 2019. Nominal stieg der Reinertrag je Praxis p. a. um 3,7 %. Bei Zugrundelegung einer Inflationsrate von 1,3 % p. a. (zum Basisjahr 2015: 5,3 % bis 2019) ist der reale Reinertrag je Praxis im Vergleich zu 2015 um ca. 2,4 % gestiegen.

 

2.2 Zahnärzte

Wie sah die Entwicklung im gleichen Zeitraum bei den Zahnärzten aus?

 

  • Tabelle 2: Einnahmen, Aufwendungen, Reinerträge 2017 ‒ 2019

 

Zahnärzte je Praxis

2007
(EUR)
2011
(EUR)
2015
(EUR)
2019
(EUR)
Veränderung 2015/2019
(in %)

Einnahmen

462.000

531.000

594.000

721.000

+ 21,4

Aufwendungen

303.000

352.000

380.000

470.000

+ 23,7

Reinertrag

159.000

178.000

214.000

251.000

+ 17,3

(Reinertrag je Praxisinhaber)

126.000

142.000

175.000

206.000

+ 17,7

 

Quelle: Destatis

 

Der Reinertrag je Praxisinhaber 2019 bezieht sich auf 37.990 Zahnarztpraxen mit 46.291 Praxisinhabern (einschließlich MVZ). Bei den Zahnärzten ist von 2015 auf 2019 zwar eine ähnliche prozentuale Steigerung der Aufwendungen festzustellen, die aber auf eine höhere Steigerung der Einnahmen trifft, sodass die Reinerträge je Praxis nominal p. a. um 4, 3 % stiegen, was bei der o. a. Inflationsrate von 1,3 % einen realen Anstieg der Reinerträge von 3,0 % bedeutet.

 

Neben den Ärzten und Zahnärzten wird die Gruppe der psychologischen Psychotherapeuten vom Statistischen Bundesamt nicht (wie in der Auswertung des Zi-Praxis-Panels) zu den Ärzten mit dazu gerechnet, sondern in der Kostenstrukturanalyse davon getrennt als unabhängige Gruppe dargestellt. In diesem Artikel wird diese Fachgruppe, wie in den Vorjahren bei der Darstellung der „Reinerträge je Praxis und Fachgruppe“, unter dem Strich als weitere Information mit aufgeführt.

 

Die Reihenfolge der Facharztgruppen in Tabelle 3 entspricht der der vorliegenden Kostenstrukturerhebung und ist in ihrer Zusammensetzung nicht unmittelbar mit der Einteilung des ZI vergleichbar. Alleine bei den hier betrachteten Fachgruppen „Allgemeinärzte“ und „Innere Medizin“ unterscheidet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung z. B. nach:

 

  • Allgemeinmedizin und Innere Medizin ‒ hausärztlich
  • Innere Medizin ‒ Gastroenterologie
  • Innere Medizin ‒ Kardiologie
  • Innere Medizin ‒ Pneumologie
  • Innere Medizin ‒ ohne bzw. mit mehreren Schwerpunkten
  • Innere Medizin ‒ sonstige Fachgebiete

 

Die Entwicklung der Reinerträge von 2011 über 2015 bis 2019 sieht laut Destatis wie folgt aus, wobei sich die prozentualen Veränderungen auf den Vierjahreszeitraum von 2015 zu 2019 beziehen:

 

  • Tabelle 3: Reinerträge 2011, 2015, 2019 nach Fachgruppe
 
Arztgruppe je Praxis
2011
(EUR)
2015
(EUR)
2019
(EUR)
Veränderung 2015/2019
(in %)

Allgemeinärzte

181.000

227.000

252.000

+ 11,0

Innere Medizin

266.000

282.000

321.000

+ 13,8

Gynäkologen

185.000

217.000

251.000

+ 15,7

Kinderärzte

191.000

228.000

239.000

+ 4,8

Augenärzte

(297.000)

370.000

(538.000)

(+ 45,4)

HNO-Ärzte

215.000

223.000

243.000

+ 9,0

Orthopäden

293.000

311.000

341.000

+ 9,6

Chirurgie, MKG-Chirurgie, Neurochirurgie

281.000

325.000

+ 15,7

Dermatologen

249.000

284.000

342.000

+ 20,4

Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie

-

(850.000)

1.128.000

(+ 32,7)

Neurologie, Psychiatrie u. Psychotherapie, Kinderpsychiatrie u. -psychotherapie

180.000

238.000

+ 32,2

Urologen

302.000

334.000

+ 10,6

Sonst. Fachgebiete

(293.000)

(279.000)

(‒ 4,78)

Alle Ärzte

234.000

258.000

296.000

+ 14,7

Psychologische Psychotherapeuten

68.000

66.000

85.000

+ 28,8

Alle Zahnärzte

178.000

214.000

251.000

+17,3

 

Hinweise: MKG-Chirurgie: Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie. Sonstige Fachgebiete: Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Humangenetik, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Pathologie, physikalische und rehabilitative Medizin, Transfusionsmedizin. Wo Zahlen wegen des eingeschränkten Aussagewerts (Augenärzte, Radiologen sowie sonstige Fachgebiete) in Klammern stehen, werden auch die prozentualen Änderungen von 2015 auf 2019 mit Klammern versehen und nicht weiter kommentiert. Quelle: Destatis.

 

Wie nicht anders zu erwarten, weichen die prozentualen Steigerungen der einzelnen Fachgruppen zum Teil erheblich von der durchschnittlichen Steigerung von 14,7 % über alle Ärzte hinweg ab: Es fallen sofort die Steigerungen bei den beiden Gruppen der „Neurologie, Psychiatrie u. Psychotherapie, Kinderpsychiatrie u. -psychotherapie“ (+ 32,2 %) und der „psychologischen Psychotherapeuten“ (+ 28,8 %) ins Auge.

 

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-WSG), das in wesentlichen Teilen bereits zum 23.7.15 in Kraft getreten ist, wurde dem Gemeinsamen Bundesausschuss aufgegeben, die Psychotherapie-Richtlinien zu reformieren. Diese reformierte Struktur mit neuen Behandlungsoptionen (Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung, Probatorische Sitzungen, Rezidivprophylaxe) und Änderungen/Erweiterungen bei bestehenden Inhalten wurde Ende 2016 beschlossen und in 2017 wurden die neuen Leistungen vom Bewertungsausschuss in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab übernommen. Die überproportionale Steigerung der Einnahmen dürfte zu einem großen Teil auf diese Reform zurückzuführen zu sein, was aber nicht darüber hinwegtäuschen sollte, dass insbesondere die psychologischen Psychotherapeuten das Schlusslicht bei den Reinerträgen je Praxis bilden.

 

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass

  • im Gegensatz zu den Artikeln der Vorjahre es sich um die Reinerträge „je Praxis“ handelt und nicht mehr „je Praxisinhaber“;
  • selbst wenn man die Angaben je Praxisinhaber hilfsweise errechnet, ist der „Reinertrag“ je Praxisinhaber nicht gleichzusetzen mit dem „verfügbaren Einkommen“ je Praxisinhaber. Hierfür müssen noch die Ausgaben für die Einkommensteuer, die Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag sowie die Ausgaben für die soziale Sicherung abgezogen werden.

3. Honorareinnahmen und deren Struktur in 2019 (je Praxis)

Während in Tabelle 3 die Reinerträge je Praxis und Fachgruppe im Mittelpunkt standen, soll nun ein Blick auf die zu Grunde liegenden Einnahmen und deren Struktur geworfen werden:

 

  • Tabelle 4: Struktur der Einnahmen 2019 je Praxis

Arztgruppe je Praxis

Einnahmen gesamt
(EUR)
Kassenabr.
(in %)
Privat-abr.
(in %)
Sonst. ärztl. Einnahmen (in %)

Allgemeinärzte

466.000

86,6

11,9

(1,5)

Innere Medizin

721.000

77,6

20,3

(2,1)

Gynäkologen

482.000

67,0

31,9

Kinderärzte

474.000

83,7

15,3

Augenärzte

53,9

42,3

HNO-Ärzte

477.000

67,1

30,5

Orthopäden

741.000

50,6

44,2

(5,2)

Chirurgen, MKG-Chirurgie, Neurochirurgie

756.000

54,6

37,8

Dermatologen

709.000

43,7

54,7

(1,6)

Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie

3.003.000

58,3

33,3

(8,4)

Neurologie, Psychiatrie u. Psychotherapie, Kinderpsychiatrie u. -psychotherapie

403.000

80,6

13,7

(5,7)

Urologen

613.000

59,3

37,9

Sonst. Fachgebiete

(511.000)

59,7

(36,9)

Alle Ärzte

602.000

71,2

25,9

2,9

Psychologische Psychotherapeuten

118.000

87,4

9,0

(3,7)

Zahnärzte

721.000

51,6

47,4

(1,0)

 

Hinweise: MKG-Chirurgie: Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie. Sonstige Fachgebiete: Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Humangenetik, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Pathologie, physikalische und rehabilitative Medizin, Transfusionsmedizin. Quelle: Destatis.

 

Laut aktuellen Informationen sind in Deutschland rund 73 Mio. Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, dies entspricht nach wie vor rund 90 % der Bevölkerung. Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen hat sich hingegen im Laufe der letzten Jahrzehnte stark reduziert: Gab es im Jahr 1970 noch 1.815 Krankenkassen, so waren es 1995 nur noch 420 und zum 1.1.22 wurden noch 97 Krankenkassen gezählt.

 

Bei den Ärzten oszilliert der Anteil der Einnahmen aus ambulanter und stationärer „Kassenpraxis“ nach wie vor und seit Jahren um die 70 %, wobei bei den Allgemeinärzten und den Kinderärzten dieser Anteil wie in der Vergangenheit über 80 % liegt. Ebenfalls wie in den Vorjahren liegen die Dermatologen durch die angebotenen Selbstzahlerleistungen (wie z. B. Hautkrebs-Screening sowie Beauty- und Wellnessbehandlungen) nach wie vor an der Spitze bei den Privateinnahmen.

4. Kostenstrukturen 2019 in Prozent der Einnahmen

Auch bei Betrachtung der Kostenstrukturen einer durchschnittlichen Facharztpraxis werden ‒ wie in Tabelle 4 ‒ Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen zusammengefasst, wobei die Angaben für ausgewählte Aufwandsarten sowohl absolut in EUR als auch in % der Gesamteinnahmen erfolgen und diese in der Angabe für den Gesamtaufwand wiederum enthalten sind:

 

  • Tabelle 5: Struktur der Kosten 2019 je Praxis

 

Arztgruppe je Praxis

Ausgaben gesamt (EUR)
Personal Aufwand
(in %)
Miete/Leasing
(in %)
AfA (in %)
Gesamtaufwand
(in %)

Allgemeinärzte

215.000

29,2

4,5

1,9

46,0

Innere Medizin

400.000

30,9

5,7

2,4

55,5

Gynäkologen

231.000

25,9

6,1

2,5

48,0

Kinderärzte

235.000

31,8

5,0

1,7

49,5

Augenärzte

25,8

4,0

3,1

54,4

HNO-Ärzte

234.000

27,9

6,1

49,1

Orthopäden

400.000

27,1

6,7

(2,6)

54,0

Chirurgen, MKG-Chirurgie, Neurochirurgie

431.000

27,1

6,6

(2,4)

57,0

Dermatologen

367.000

28,7

5,5

2,5

51,8

Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie

1.875.000

27,4

7,2

5,8

62,4

Neurologie, Psychiatrie u. Psychotherapie, Kinderpsychiatrie u. -psychotherapie

165.000

24,5

5,5

1,4

41,0

Urologen

279.000

22,7

5,6

2,4

45,5

Sonst. Fachgebiete

(232.000)

23,6

(4,0)

45,5

Alle Ärzte

306.000

28,3

5,3

2,4

50,9

Psychologische Psychotherapeuten

33.000

6,4

7,3

1,3

28,0

Zahnärzte

470.000

28,6

4,1

2,6

65,2

 

Hinweise: MKG-Chirurgie: Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie. Sonstige Fachgebiete: Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Humangenetik, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Pathologie, physikalische und rehabilitative Medizin, Transfusionsmedizin. Quelle: Destatis.

 

Aufgrund ihrer kostenintensiven Ausstattung an medizinisch-technischen Geräten weisen die Radiologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten (62,4 %) sowie die Zahnärzte (65,2 %) nach wie vor den höchsten prozentualen Gesamtaufwand an den Einnahmen auf.

5. Vergleich für ausgewählte Daten zwischen Destatis und ZI

Da bei den Zahnärzten die Differenzen zwischen den beiden Statistiken weniger zu Buche schlagen, soll zuerst ein Blick in das KZBV-Jahrbuch 2021 (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, erscheint jährlich, die Daten basieren auf dem Zahnärzte-Praxis-Panel des ZI, Erhebung 2020) geworfen werden:

 

  • Tabelle 6: Einnahmen, Aufwendungen, Reinerträge 2019 (EUR)

Zahnärzte

KZBV je Praxis (ca. 3.100)
Destatis je Praxis (37.990)
KZBV je Inhaber
(ca. 3.688)
Destatis je Inhaber
(46.291)

Einnahmen

660.200

721.000

555.000

591.709

Aufwendungen

446.300

470.000

375.200

385.719

Reinertrag

213.900

251.000

179.800

205.990

 

Quelle: KZBV und Destatis

 

Die Differenzen sowohl „je Praxis“ als auch „je Praxisinhaber“ mögen den unterschiedlichen Stichproben geschuldet sein (z. B. Berücksichtigung von reinen zahnärztlichen Privatpraxen).

 

Wesentlich größere Unterschiede sind bei Betrachtung der Ärzte festzustellen:

 

  • Tabelle 7: Einnahmen, Aufwendungen, Reinerträge 2019 (EUR)

Ärzte

ZI je Praxis (4.020)
Destatis je Praxis (64.754)
ZI je Inhaber (4.914)
Destatis je Inhaber
(89.200)

Einnahmen

407.327

602.000

337.963

437.017

Aufwendungen

198.077

306.000

164.346

222.138

Reinertrag

209.250

296.000

173.617

214.879

 

Quelle: Zi-Praxis-Panel und Destatis

 

Würden die psychologischen Psychotherapeuten mit ihren relativ niedrigen Daten (s. Tabelle 8) in den Durchschnittswerten für alle Ärzte bei Destatis mitberücksichtigt werden (wie es auch beim Zi-Praxis-Panel vorgenommen wird), würden die Durchschnittswerte für alle Ärzte in den Angaben von Destatis sinken und sich denen des ZI zumindest annähern.

 

  • Tabelle 8: Einnahmen, Aufwendungen, Reinerträge 2019 (EUR)

Psychologische

Psychotherapeuten

je Praxis (14.536)
je Inhaber (15.853)

Einnahmen

118.000

108.197

Aufwendungen

33.000

30.258

Reinertrag

85.000

77.939

 

Quelle: Destatis

 

Abschließend soll noch ein vergleichender Blick auf die Fachgruppe der „Radiologen“ geworfen werden, die sich am oberen Ende der Einkommensskala befindet:

 

  • Tabelle 9: Einnahmen, Aufwendungen, Reinerträge 2019 (EUR)

Radiologen

ZI je Praxis (14)
Destatis je Praxis (485)
ZI je Inhaber (37)
Destatis je Inhaber(1.492)

Einnahmen

(3.107.053)

3.369.000

1.236.934

1.095.151

Aufwendungen

(2.149.178)

2.122.000

855.599

689.792

Reinertrag

(957.875)

1.247.000

381.335

405.359

 

Quelle: Zi-Praxis-Panel und Destatis

 

Beide Statistiken liefern trotz der unterschiedlichen Größe der zu Grunde liegenden Stichprobe bei den Reinerträgen Werte ähnlicher Größenordnung.

6. Schlussbemerkung

Während das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung mit ihrem ausführlichen und gut lesbaren jährlichen Jahresbericht zur wirtschaftlichen Situation (Einnahmen, Aufwendungen, Jahresüberschuss) und zu den zentralen Rahmenbedingungen (Arbeitszeiten, Investitionstätigkeit, Patientenstruktur usw.) u. a. eine fundierte, wissenschaftlich basierte Grundlage für Honorarverhandlungen (Weiterentwicklung des Orientierungswertes, Vereinbarung regionaler Punktwerte) liefern möchte, stellt die bisher alle vier Jahre erscheinende Kostenstrukturstatistik von Destatis eine neutrale, umfangreiche Basisstatistik für die Ermittlung der Bruttowertschöpfung (Entstehungsrechnung) im Rahmen der nationalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen dar. Dieser unterschiedliche Auftrag, die zum Teil differierende Stichprobe (z. B. hinsichtlich Privatpraxen, Praxen ohne Angestellte), die Fokussierung auf „je Praxis“ oder „je Praxisinhaber“ sowie die unterschiedliche Berücksichtigung der psychologischen Psychotherapeuten sollte man berücksichtigen, wenn man eine der Statistiken zu Rate ziehen möchte.

 

Weiterführende Informationen

  • Statistisches Bundesamt (Destatis), 2019, Fachserie 2 Reihe 1.6.1, Unternehmen und Arbeitsstätten, Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten, 2019
  • Zi-Praxis-Panel, Jahresbericht 2020, Wirtschaftliche Situation und Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2016 bis 2019
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, KZBV-Jahrbuch 2021, Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung
Quelle: Seite 107 | ID 47997966