· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt
Witterungsbedingter Arbeitsausfall im Dachdeckerhandwerk: So geht das Ausfallgeld
| In Branchen, in denen die Arbeit im Freien verrichtet wird, kommt es schon mal vor, dass die Arbeit wegen Hagel, Hitze, Starkregen oder Sturm nicht ausgeübt werden kann. Betroffen ist auch das Dachdeckerhandwerk. Arbeitnehmer erhalten dort bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall ein Ausfallgeld. LGP erklärt, wie das Ausfallgeld der SOKA-DACH funktioniert. |
Die SOKA-DACH
Die Abkürzung SOKA-DACH steht für die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks. Dazu gehören die Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk (LAK), die Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks VVaG (ZVK) und das Zentrale Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk VVaG (ZVW).
Diese Vereinigungen tragen die SOKA-DACH
Die LAK und die ZVK sind von den Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks geschaffene Einrichtungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz (TVG). Das ZVW ist ein auf Initiative der Tarifvertragspartner gegründeter kleinerer Versicherungsverein im Sinne des § 210 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks sind der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. ‒ Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik ‒ und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Das Leistungsportfolio der SOKA-DACH
Die SOKA-DACH gewährt verschiedene Leistungen, die unmittelbar mit den besonderen Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk verbunden sind. Das sind
- ein Teil eines 13. Monatseinkommens,
- das Ausfallgeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall und
- die Förderung der Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk.
Darüber hinaus sichert die SOKA-DACH bei Insolvenz des Arbeitgebers bestimmte Ansprüche des Arbeitnehmers ab.
Das neue Ausfallgeld der SOKA-DACH
Im Dachdeckerhandwerk sind die Tätigkeiten extrem witterungsabhängig. Witterungsbedingte Arbeitsausfälle sind die Folge. Das Ausfallgeld der SOKA-DACH schafft einen Ausgleich bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen außerhalb der Winterperiode in den Monaten April, Oktober und November ‒ für das Jahr 2020 ergänzt um die Monate Juni bis September. So können Arbeitnehmer ganzjährig beschäftigt werden.
Finanziert werden die Leistungen von den Betrieben des Dachdeckerhandwerks. Grundlage sind tarifvertragliche Bestimmungen.
Die Zahlung des Ausfallgelds ist im Tarifvertrag (TV) Beschäftigungssicherung geregelt. Er gilt für alle Betriebe des Dachdeckerhandwerks und für selbstständige Betriebsabteilungen eines Unternehmens. In der folgenden Übersicht finden Sie die 14 wichtigsten Fragen und Antworten zum Ausfallgeld der SOKA DACH.
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Frage | Antwort |
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| Immer dann, wenn in den oben angegebenen Monaten Arbeit witterungsbedingt ausfällt, wird das Ausfallgeld gewährt. |
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Frage | Antwort |
| Wird die Arbeit ausschließlich aus zwingenden Witterungsgründen an einem Tag für mindestens eine Stunde eingestellt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Ausfallgeld für jede Ausfallstunde. |
| Das Ausfallgeld wird pro Arbeitnehmer für höchstens 53 Stunden im Kalenderjahr gezahlt. |
| Das Ausfallgeld ist eine tarifliche Leistung, die anstelle von Lohn gezahlt wird. |
| Guthabenstunden (Arbeitszeitkonto) oder Urlaubstage des Arbeitnehmers werden nicht angerechnet. |
| Für geplante Überstunden, die aus Witterungsgründen nicht geleistet wurden, wird kein Ausfallgeld gezahlt. |
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| Das Ausfallgeld unterliegt der Beitragspflicht zu den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks, der Lohnsteuer und der Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung. |
| Die Ansprüche des Arbeitgebers auf Erstattung des Ausfallgelds verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind, gegenüber der SOKA-DACH geltend gemacht wurden. |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ‒ ein Überblick über die SOKA-BAU“, LGP 9/2019, Seite 158 → Abruf-Nr. 45992896