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EBZ: Schlüsselverzeichnisse zum Zahnersatz

| Zum 01.07.2022 wird flächendeckend das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) eingeführt ( AAZ 06/2022, Seite 2 ff.). Damit werden vom Praxisverwaltungssystem viele Sachverhalte, die bisher in Textform auf Papierformularen an die Krankenkassen übermittelt wurden, nun schematisiert mit Schlüsselwerten oder Kennzahlen beschrieben. Dieser Beitrag fasst die Schlüsselwerte für den Zahnersatz zusammen. |
Befunde und Befundnummern
Für die Befundnummern bei Zahnersatz werden die gängigen Nummern aus dem Festzuschusssystem (Befund-Nr. 1.1‒7.7) übernommen. Sinngemäß gilt das auch für das Feld BEMA-Nummern. Hier werden die vereinbarten BEMA-Positionen von Ä925a bis 100fi bzw. bis zur Ordnungsnummer 605 übernommen. Damit können alle genehmigungspflichtigen Leistungsbereiche (auch KFO, KBR, PAR) dargestellt werden.
Bei der Kennzeichnung des Befundes für Zahnersatz gelten die bekannten Befundkürzel in kleinen Buchstaben. Allerdings gibt es einige neue Buchstabenkombinationen, die bisher so nicht vorgesehen waren. Dies erlaubt eine bessere Differenzierung des Ausgangsbefunds.
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Schlüssel | Inhalt/Erläuterungen |
bw | Erneuerungsbedürftiges Brückenglied |
pw | Erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten |
pkw | Erneuerungsbedürftige Teilkrone |
sb | Implantatgetragenes Brückenglied |
sbw | Erneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Brückenglied |
skw | Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Krone |
so | Implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. ä.) mit ersetztem Zahn |
sow | Erneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. ä.) mit ersetztem Zahn |
t2w | Erneuerungsbedürftiges Sekundärteil einer Teleskopkrone |
Therapieplanung
Eine entsprechende Verschlüsselung gibt es auch für die Therapieplanung/Behandlung bei Zahnersatz. Hier ist in einer zusätzlichen Spalte anzugeben, ob es sich um die Regelversorgung handelt oder nicht. Dabei wird in einer Legende unterschieden, in welchen speziellen Situationen die fraglichen Therapieplanungen Teil der Regelversorgung sein können (siehe Sternchen *).
Auch hier tauchen einige neue Kürzel für die Therapieplanung auf. Nachfolgend lediglich ein Auszug aus der entsprechenden Tabelle. Die komplette Liste mit allen Verschlüsselungen sowie andere, auch für Zahnersatz relevante Schlüsselverzeichnisse, sind in der Technischen Anlage nachzulesen (online unter iww.de/s6407.
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Schlüssel | Inhalt/Erläuterungen | Regelversorgung |
A | Adhäsivbrücke (Anker) | ja |
ABV | Adhäsivbrücke (Brückenglied mit vestibulärer Verblendung) | ja |
ABM | Adhäsivbrücke (Brückenglied vollkeramisch oder keramisch vollverblendet) | nein |
KMH | Krone vollkeramisch oder keramisch vollverblendet mit Halteelement | nein |
KO | Krone mit Geschiebe | ja* |
SE | zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese | ja*** |
SK | Implantatgetragene Krone | ja** |
SKMO | Implantatgetragene vollkeramische oder keramisch vollverblendete Krone mit Geschiebe | nein |
T2 | Sekundärteil einer Teleskopkrone | ja |
T2M | Sekundärteil einer Teleskopkrone, vollkeramisch oder keramisch vollverblendet | nein |
T2V | Sekundärteil einer Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung | ja |
* Nur bei Vorliegen des Festzuschussbefundes nach Nr. 2.6 (disparallele Pfeilerzähne)
** Nur bei Erneuerung der Suprakonstruktion im Ausnahmefall gem. Nr. 36 a) der Zahnersatz-Richtlinie des G-BA
*** Nur bei Ausnahmefällen gem. Nr. 36 b) der Zahnersatz-Richtlinie des G-BA
Bemerkungsfeld
Auch das Bemerkungsfeld wurde in Kennzeichen umgesetzt. Das ist allerdings umstritten, weil damit nicht die komplette Vielfalt der möglichen Begründungen bzw. Bemerkungen abgebildet werden kann. In der Vergangenheit war dies nie gewünscht. Zudem würde dann die Möglichkeit der Freitexteingabe z. B. für nicht genehmigungspflichtige Leistungen fehlen.
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Schlüssel | Inhalt/Erläuterungen |
01 | Medizinische Indikation (z. B. Allergien, während einer Strahlentherapie, als Brückenpfeiler nicht geeignet) |
02 | Zahnersatz verloren |
03 | Indikation BEMA 98e; Begründung für 4.5 Metallbasis ‒ Angabe der medizinischen Begründung Exostosen, Torus palatinus, Bruxismus, Schlotterkamm, etc.) |
04 | Langzeitprovisorium |
07 | Zahnarzt wünscht Rücksprache |
11 | Wiederherstellung/Bruch |
15 | Erosionsgebiss |
18 | Fehlende Versorgungsnotwendigkeit der Freiendsituation |
Wichtig | Informationen zur weiteren Umsetzung des EBZ und zu den anderen zahnmedizinischen Leistungsbereichen finden Sie in den kommenden AAZ- Ausgaben.