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· BMV-Z

EBZ: Schlüsselverzeichnisse zum Zahnersatz

Bild: ©Ralf Geithe - stock.adobe.com

| Zum 01.07.2022 wird flächendeckend das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) eingeführt ( AAZ 06/2022, Seite 2 ff.). Damit werden vom Praxisverwaltungssystem viele Sachverhalte, die bisher in Textform auf Papierformularen an die Krankenkassen übermittelt wurden, nun schematisiert mit Schlüsselwerten oder Kennzahlen beschrieben. Dieser Beitrag fasst die Schlüsselwerte für den Zahnersatz zusammen. |

Befunde und Befundnummern

Für die Befundnummern bei Zahnersatz werden die gängigen Nummern aus dem Festzuschusssystem (Befund-Nr. 1.1‒7.7) übernommen. Sinngemäß gilt das auch für das Feld BEMA-Nummern. Hier werden die vereinbarten BEMA-Positionen von Ä925a bis 100fi bzw. bis zur Ordnungsnummer 605 übernommen. Damit können alle genehmigungspflichtigen Leistungsbereiche (auch KFO, KBR, PAR) dargestellt werden.

 

Bei der Kennzeichnung des Befundes für Zahnersatz gelten die bekannten Befundkürzel in kleinen Buchstaben. Allerdings gibt es einige neue Buchstabenkombinationen, die bisher so nicht vorgesehen waren. Dies erlaubt eine bessere Differenzierung des Ausgangsbefunds.

 

  • Befundkürzel (Auszug)
Schlüssel
Inhalt/Erläuterungen

bw

Erneuerungsbedürftiges Brückenglied

pw

Erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten

pkw

Erneuerungsbedürftige Teilkrone

sb

Implantatgetragenes Brückenglied

sbw

Erneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Brückenglied

skw

Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Krone

so

Implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. ä.) mit ersetztem Zahn

sow

Erneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. ä.) mit ersetztem Zahn

t2w

Erneuerungsbedürftiges Sekundärteil einer Teleskopkrone

 

Therapieplanung

Eine entsprechende Verschlüsselung gibt es auch für die Therapieplanung/Behandlung bei Zahnersatz. Hier ist in einer zusätzlichen Spalte anzugeben, ob es sich um die Regelversorgung handelt oder nicht. Dabei wird in einer Legende unterschieden, in welchen speziellen Situationen die fraglichen Therapieplanungen Teil der Regelversorgung sein können (siehe Sternchen *).

 

Auch hier tauchen einige neue Kürzel für die Therapieplanung auf. Nachfolgend lediglich ein Auszug aus der entsprechenden Tabelle. Die komplette Liste mit allen Verschlüsselungen sowie andere, auch für Zahnersatz relevante Schlüsselverzeichnisse, sind in der Technischen Anlage nachzulesen (online unter iww.de/s6407.

 

  • Kürzel für die Therapieplanung (Auszug)
Schlüssel
Inhalt/Erläuterungen
Regelversorgung

A

Adhäsivbrücke (Anker)

ja

ABV

Adhäsivbrücke (Brückenglied mit vestibulärer Verblendung)

ja

ABM

Adhäsivbrücke (Brückenglied vollkeramisch oder keramisch vollverblendet)

nein

KMH

Krone vollkeramisch oder keramisch vollverblendet mit Halteelement

nein

KO

Krone mit Geschiebe

ja*

SE

zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese

ja***

SK

Implantatgetragene Krone

ja**

SKMO

Implantatgetragene vollkeramische oder keramisch vollverblendete Krone mit Geschiebe

nein

T2

Sekundärteil einer Teleskopkrone

ja

T2M

Sekundärteil einer Teleskopkrone, vollkeramisch oder keramisch vollverblendet

nein

T2V

Sekundärteil einer Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung

ja

 

* Nur bei Vorliegen des Festzuschussbefundes nach Nr. 2.6 (disparallele Pfeilerzähne)

** Nur bei Erneuerung der Suprakonstruktion im Ausnahmefall gem. Nr. 36 a) der Zahnersatz-Richtlinie des G-BA

 

*** Nur bei Ausnahmefällen gem. Nr. 36 b) der Zahnersatz-Richtlinie des G-BA

Bemerkungsfeld

 

Auch das Bemerkungsfeld wurde in Kennzeichen umgesetzt. Das ist allerdings umstritten, weil damit nicht die komplette Vielfalt der möglichen Begründungen bzw. Bemerkungen abgebildet werden kann. In der Vergangenheit war dies nie gewünscht. Zudem würde dann die Möglichkeit der Freitexteingabe z. B. für nicht genehmigungspflichtige Leistungen fehlen.

 

  • Kennzeichen für das Bemerkungsfeld (Auszug)
Schlüssel
Inhalt/Erläuterungen

01

Medizinische Indikation (z. B. Allergien, während einer Strahlentherapie, als Brückenpfeiler nicht geeignet)

02

Zahnersatz verloren

03

Indikation BEMA 98e; Begründung für 4.5 Metallbasis ‒ Angabe der medizinischen Begründung Exostosen, Torus palatinus, Bruxismus, Schlotterkamm, etc.)

04

Langzeitprovisorium

07

Zahnarzt wünscht Rücksprache

11

Wiederherstellung/Bruch

15

Erosionsgebiss

18

Fehlende Versorgungsnotwendigkeit der Freiendsituation

 

Wichtig | Informationen zur weiteren Umsetzung des EBZ und zu den anderen zahnmedizinischen Leistungsbereichen finden Sie in den kommenden AAZ- Ausgaben.

Quelle: Seite 5 | ID 48299454