· Fachbeitrag · Finanzierung
BGH hält Gebühren bei Unternehmer-Darlehen für unzulässig: So holen Sie jetzt Ihr Geld zurück
von Rechtsanwalt Holger Spiegelberg, Rostock
| Banken dürfen bei Darlehensverträgen mit Unternehmern keine Bearbeitungsgebühren erheben. Bearbeitungsgebühren sind unzulässig. Das hat der BGH klargestellt. Holen Sie sich Bearbeitungsgebühren bei Darlehen zurück. Handeln Sie schnell, denn es gilt Verjährungsfristen zu beachten. |
Der Hintergrund der neuen BGH-Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung hat ihren Ursprung im Jahr 2014. Dort hat der BGH entschieden, dass es unzulässig ist, wenn Banken für Verbraucherdarlehen Bearbeitungsgebühren erheben. Jetzt hat er diese Rechtsprechung auch auf Darlehensverträge mit Unternehmern übertragen.
Nach Auffassung des BGH ist auch die Vereinbarung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag mit einem Unternehmer eine unangemessene Benachteiligung. Daher ist die in den Verträgen formularmäßig enthaltene Klausel nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (BGH, Urteile vom 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16, Abruf-Nr. 195047 und 195048).
Bearbeitungsgebühren jetzt zurückholen
Bei vielen Darlehensverträgen sind Bearbeitungsentgelte in Höhe von ein bis vier Prozent der Darlehenssumme vereinbart worden. Diese Beträge stehen jetzt zur „Rückzahlungsdisposition“.
Rückzahlung der Bearbeitungsentgelte verlangt Ihr Tätigwerden
Banken bieten die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten nicht freiwillig und unaufgefordert von sich aus an. Das heißt: Wollen Sie Bearbeitungsgebühren zurück, müssen Sie selbst aktiv werden. Fordern Sie Ihre Bank schriftlich auf, und setzen Sie ihr eine Frist - mit konkretem Datum.
Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihre Bank Ihrem Verlangen nicht gleich nachkommt, sondern sich herausreden wird. Der Autor hat zu den Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen die Erfahrung gemacht, dass Banken die Erstattung mit dem Argument abgelehnt haben, sie wollten die Urteilsbegründung des BGH abwarten (die aber erst zwei Monate nach Urteilsverkündung erfolgte). Andere zahlten aufgrund einer internen Anweisung erst, wenn der Kunde einen Rechtsanwalt eingeschaltet und dieser die Bank zur Zahlung aufgefordert hatte.
PRAXISHINWEIS | Beauftragen Sie einen Anwalt, wenn Ihr Aufforderungsschreiben mit konkreter Fristsetzung keinen Erfolg bringt. Dann muss Ihnen die Bank aufgrund des Verzugs auch die Rechtsanwaltskosten erstatten. |
Verjährung beachten
Gute Erfolgsaussichten auf Rückerstattung gezahlter Bearbeitungsgebühren haben Sie, wenn Sie einen Darlehensvertrag im Jahr 2014 und später geschlossen haben. Bei diesen Verträgen tritt eine Verjährung für 2014 gezahlten Bearbeitungsgebühren frühestens am 31.12.2017 ein. Daher müssen Sie diesen Rückforderungsanspruch bis zum Jahresende 2017 bei der Bank geltend machen. Ansonsten droht er zu verjähren.
Wollen Sie Bearbeitungsgebühren vor 2013 zurückverlangen, ist es nach Ansicht des BGH zumutbar gewesen, bereits Ende 2014 eine verjährungshemmende Maßnahme einzuleiten. Beispiele für verjährungshemmende Maßnahme sind der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, die Erhebung einer Klage, ein Güteantrag bei einer Gütestelle, die schriftliche Vereinbarung über den Verzicht der Einrede der Verjährung oder ein Ombudsmannverfahren.
Das bedeutet, dass Bearbeitungsgebühren, die vor 2014 gezahlt wurden, nur erfolgreich zurückgefordert werden können, wenn die Beträge bereits über eine dritte Stelle wie z. B. Gericht, Ombudsmann eingefordert wurden.
PRAXISHINWEIS | Gehen Sie bei der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten wie folgt vor:
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Weiterführender Hinweis
- Das Musterschreiben „Rückforderung von Bearbeitungsentgelten bei Unternehmerdarlehen“ finden Sie auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 44779623