· Fachbeitrag · Finanzierung der Unternehmensnachfolge
Eigenkapitallösungen aus Förderprogrammen ‒ So kann der Kaufpreis finanziert werden
von Kai Schimmelfeder, Hamburg, http://www.kaischimmelfeder.de
| Unternehmensnachfolgen bzw. Unternehmensverkäufe, bei denen es dem Käufer an Eigenkapital mangelt, sind zum Scheitern verurteilt. Die wirtschaftlichen Risiken sind bei wenig Eigenkapital zu hoch und werden somit im Regelfall nicht mit einer sinnvollen Finanzierung umgesetzt werden können. Es kommt zur Absage der Kreditinstitute. Damit ist der Kaufpreis nicht vom Käufer darstellbar. Es braucht somit immer Eigenkapital in ausreichender Summe und Höhe. Verschiedene Förderprogramme bieten hier Abhilfe. |
1. Eigenkapital aus der Sicht des Betrachters
Für den Unternehmensverkäufer sollte das (bare) Eigenkapital des Käufers aus verschiedenen Betrachtungswinkeln entscheidend sein. Das Eigenkapital des Käufers ist stellvertretend für entscheidende Faktoren zu betrachten:
- Je mehr Eigenkapital der Käufer hat, desto weniger Fremdkapital benötigt er von Finanzpartnern bzw. Kreditinstituten. Je weniger Fremdkapital der Käufer für den Kaufpreis zusätzlich zu seinem Eigenkapital benötigt, desto weniger Risiko hat die Bank des Käufers. Je weniger Risiko die Bank eingeht, desto weniger Risikovorsorge muss die Bank selbst vorhalten. Das wiederum wirkt sich auf den Zins, die Besicherung und auch die Rahmenparameter der Rückzahlung des Fremdkapitals aus.
- Je mehr Eigenkapital der Käufer vorhält, desto unabhängiger kann das zu kaufende Unternehmen auch in schwierigen Wirtschaftslagen operativ arbeiten. Das Eigenkapital steht dem Unternehmen langfristig und grundsätzlich ohne Besicherung oder/und ohne Rückzahlung zur Verfügung. Mit diesen Eigenschaften des Eigenkapitals ist ein zu kaufendes Unternehmen weniger unter finanziellem Druck und weniger vom Untergang bedroht. Eigenkapital steht als Haftkapital zur Verfügung und ist damit der wichtigste Faktor bei Unternehmenskäufen.
- Je mehr Eigenkapital der Käufer einsetzt, desto stärker wiegt auch die Überzeugungskraft des Käufers gegenüber Dritten bzw. der Öffentlichkeit. Das können Finanzpartner sein, Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter und andere Marktteilnehmer. Starke Eigenkapitalpositionen machen den Käufer verhandlungsstark.
- Je mehr Eigenkapital vorhanden ist, desto größer ist die Finanzierungsreichweite des Unternehmens. Die Eigenkapitalmenge hat direkten Einfluss auf die mögliche Menge an Fremdkapital, da damit der Verschuldungsgrad und andere betriebswirtschaftliche Bilanzkennzahlen beeinflusst werden. Dies wiederum hat Einfluss auf das Rating und somit auf die Bonität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
2. Eigenkapital: Wie viel soll es sein?
Bei Unternehmensnachfolgeprojekten bzw. Unternehmenskäufen wäre ein Eigenkapital von ca. 30 % beim Käufer ideal. Ein Kaufpreis von 1 Mio. EUR hätte dann 300.000 EUR bares Eigenkapital beim Käufer. Eine Fremdfinanzierung von dann 700.000 EUR würde den Kaufpreis vollständig darstellen.
Was aber tun, wenn der Käufer nicht 30 % bares Eigenkapital zur Verfügung hat, diese aber zwingend dargestellt werden müssen, da es (beispielhaft) sonst nicht zu einer Finanzierung für den Kaufpreis kommt?
- Was könnte als Eigenkapitalergänzung herangezogen werden?
- Welche Förderprogramme haben Eigenkapitalfunktion?
- Was muss an Förderprogrammen beantragt werden, wenn Eigenkapital genutzt werden soll bzw. muss?
In verschiedenen Förderprogrammen, die von staatlicher Seite angeboten werden, ist die Ausgestaltung so ausgerichtet, dass spezielle Förderprogramme als Eigenkapital vom Käufer genutzt werden können. Mit diesem Eigenkapital aus Förderprogrammen kann das eigene vorhandene Eigenkapital des Käufers aufgestockt bzw. wesentlich besser dargestellt werden.
Der Kaufpreis bei einem Unternehmenskauf kann damit wesentlich leichter mit öffentlichen Förderprogrammen finanziert werden. Neben den Haftungsfreistellungsoptionen, der Tilgungsfreistellung etc. gibt es gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge öffentliche Förderprogramme als Eigenkapital(ersatz), die zur Co-Finanzierung bei wenig Eigenkapital für die Kaufpreisfinanzierung herangezogen werden können. Dies ist insofern sehr wichtig, da Eigenkapital ‒ eigenes oder aus Förderprogrammen ‒ keine bzw. eine nur sehr verspätete Rückzahlung erfordert bzw. ermöglicht.
Eigenkapitalprogramme seitens der öffentlichen Hand gibt es bei Förderbanken und/oder bei Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. Die speziellen Ausgestaltungen, um das rückzahlbare Eigenkapital seitens des Käufers auch langfristig als Eigenkapital für die Kaufpreisfinanzierung zu verbuchen, sind in umfangreichen Regelwerken erläutert.
3. Eigenkapital ist nicht gleich Eigenkapital
Steigen wir in das Thema Eigenkapital ein und erkennen, wie es sein kann, dass Förderprogramme als Eigenkapital ausgestaltet werden können. Dies ist in ganz speziellen Förderprogrammen so vorgesehen.
Eigenkapital ist nicht gleich Eigenkapital. Steuerlich und/oder bilanziell betrachtet, kann Kapital auf verschiedene Art und Weise dargestellt werden. Es kommt auf die Rahmenparameter der Kapitalüberlassung an. So kann es sein, dass Fremdkapital aufgrund einer vertraglichen Ausgestaltung der Förderprogramme beim Käufer wie Eigenkapital genutzt und angewendet werden kann. Es sind somit die Richtlinien und Verordnungen, die „normales“ Fremdkapital zu Eigenkapital umgestalten und so den Käufer mit Eigenkapital unterstützen. Dieses Eigenkapital ist langfristig zurückzuzahlen und mit weiteren Rahmenparametern ausgestaltet ‒ um es eben zu Eigenkapital zu gestalten. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt hierbei nicht vor, da die Richtlinien dieser speziellen „Eigenkapitalförderprogramme“ auf die Situationen bei wenig Eigenkapital zugeschnitten sind.
Oftmals wird dann dieses „fremde Eigenkapital“ als Mezzaninekapital benannt. Das Thema Mezzanine füllt an anderer Stelle bereits viele Bücher, sodass wir uns hier auf die Förderprogramme konzentrieren, die in den Bereich der Mezzanine-Programme bzw. Eigenkapitalprogramme einzuordnen sind.

Erläuterung: Je mehr Eigenkapitaleigenschaften eine Kapitalüberlassung vertraglich vereinbart hat, desto eher kann sie als wirtschaftliches Eigenkapital verbucht werden. Die Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital nach der IFRS-Rechnungslegung ist abhängig von den Rückforderungsmöglichkeiten der Kapitalgeber. Es kommt somit auf die Vertragsgestaltung der Kapitalüberlassung an.
Der aus dem Italienischen abgeleitete Begriff Mezzanine wird in der Architektur als Bezeichnung für ein Zwischengeschoss verwendet. Im Bereich Finanzierung dient der Begriff Mezzanine als Oberbegriff für Finanzierungsinstrumente, die aufgrund ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Charakteristika bilanziell zwischen Eigenkapital und Fremdkapital einzuordnen sind. Oftmals werden diese Finanzierungsinstrumente daher auch als hybride Finanzierungsformen bezeichnet. Mezzaninekapital ist also keine eigenständige Finanzierungsform, sondern setzt sich aus bereits bekannten Finanzierungsinstrumenten der Unternehmensfinanzierung zusammen.
Unternehmensfinanzierungen trennen sich in zwei große Bereiche auf: Fremdkapital und Eigenkapital. Fremdkapital sind z. B. Kredite und Darlehen. Das Fremdkapital ist nicht am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt. Eigenkapital hingegen sind Mittel, die dem Unternehmen aus dem Gesellschafterkreis oder durch eigenkapitalähnliche Formen gewährt werden. Die Gesellschafter oder Eigenkapitalgeber sind am Vermögen bzw. am Erfolg des Unternehmens beteiligt.
Wenn das Unternehmen erfolgreich ist, kann sich der eigenkapitalgebende Gesellschafter (o. Ä.) auch auf eine gute Dividende seines Kapitals freuen. Banken, die als Fremdkapitalgeber am Unternehmen „gebunden“ sind, haben vom Erfolg des Unternehmens keinen weiteren Vorteil.
Banken bekommen ihre Zinsen aber auch, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich schlechter geht. In diesen Zeiten werden den Gesellschaftern dann keine positiven Nachrichten verkündet. Sie bekommen keine Gewinne ausgezahlt. Ganz im Gegenteil: Um ihre schon getätigte Investition zu schützen, kann es sein, dass weiteres Kapital ins Unternehmen transferiert werden muss. Es wird Kapital „nachgeschossen“.
Fremdkapital ist also im Allgemeinen am Erfolg eines Unternehmens nicht beteiligt. Doch erwartet der Fremdkapitalgeber seine Zinsen und die Tilgung des Fremdkapitals pünktlich. Eigenkapitalgeber müssen mit dem vollständigen Verlust ihrer Investition rechnen ‒ können aber auch auf eine wesentlich bessere Gewinnchance hoffen. Eigenkapitalgeber sehen ihre Gewinnchance dementsprechend in dem Unternehmen und dem Konzept. Die Kapitalgestellung durch Fremdfinanzierung beruht fast ausschließlich auf Sicherheitenhinterlegung (Bank).
4. So wird aus Fremdkapital das begehrte Förderprogramm-Eigenkapital
Die Finanzierung mit dem Förderprogramm-Eigenkapital zeichnet sich durch bestimmte Eigenschaften aus, von denen einige dem Eigenkapital und andere dem Fremdkapital zugeordnet werden können. Eine typische Eigenschaft der Finanzierung mit diesen speziellen Förderprogrammen, die auch beim Eigenkapital zu finden ist, ist die vertraglich vereinbarte Nachrangigkeit. Das bedeutet, dass im Insolvenzfall die Förderprogramm-Eigenkapital-Kapitalgeber erst nach anderen Gläubigern bedient werden. Vor allem aus dieser Eigenschaft wird die Zuordnung als wirtschaftliches Eigenkapital abgeleitet.
Ein weiteres Charakteristikum von Förderprogramm-Eigenkapital ist die Langfristigkeit der Kapitalüberlassung. Und: Die Bereitstellung des Kapitals ist für den Kapitalgeber oftmals mit einer Beteiligung an der Steigerung des Unternehmenswerts verbunden. Bei der Finanzierung mit diesen speziellen Förderprogrammen als Eigenkapital wird zudem weitgehend auf die Stellung von Sicherheiten oder Bürgschaften verzichtet.
In vielen Förderprogrammen, die speziell als Eigenkapitalprogramme angeboten werden, sind Vereinbarungen wie folgt erläutert: Die Kapitalgeber des Förderprogramms „xy“ verzichten auf Mitspracherechte im operativen Geschäft. Investitionskriterium ist ein stabiler Cashflow in den nächsten Jahren, aus dem der Kapitaldienst bedient werden kann. Das Unternehmen, in das investiert werden soll, soll zudem ein hohes Wachstumspotenzial und finanzielle Stabilität besitzen. Die Kompetenz des Management-Teams ist bei der Entscheidung für oder gegen eine Investition in das Unternehmen von Bedeutung.
Die Förderprogramme haben, um als Eigenkapital genutzt zu werden, grundsätzliche Regelungen in der Kapitalüberlassung. Je nach Förderprogrammvertrag sind diese stärker oder schwächer ausgeführt:
- Erfolgsabhängigkeit am Unternehmen
- Teilnahme am Unternehmensverlust bis zur vollen Höhe
- Langfristigkeit der Kapitalüberlassung (mindestens fünf Jahre)
- Nachrangabrede, d. h., Nachrangigkeit der Forderung in der Insolvenz oder im Liquidationsfall gegenüber allen Gläubigern
- Keine vorzeitige Kündigung (Ausnahmen, Covenants)
5. Vorteile mit dem „fremden Eigenkapital“
Die Eigenkapitalförderprogramme müssen zwar langfristig zurückgezahlt werden, haben jedoch aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung mit der jeweiligen Förderstelle viele Vorteile:
- Gewinnabhängige Gläubigerrechte
- Keine Verwässerung der Gesellschafterstruktur
- Steuerliche Abzugsfähigkeit von Dividendenzahlungen trotz Eigenkapitalcharakters
- Diversifikation der Finanzierungsquellen
- Stärkung der haftenden Eigenkapitalbasis (Ausweisung in der Bilanz)
- Wirtschaftliches Eigenkapital ohne Sicherheitengestellung und damit Verbesserung des Ratings bzw. der Bonität bei mittel- bis langfristiger Kapitalüberlassung (Planungshorizont)
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Eurosummen | in Prozent | Finanzinstrument |
50.000 EUR | ca. 5 % | Eigenkapital (EK1) |
50.000 EUR | ca. 5 % | Verwandtenkapital als weiteres Eigenkapital (EK2) |
50.000 EUR | ca. 5 % | Eigenkapital aus Mezzaninefonds (Förderprogramm EK3) |
150.000 EUR | ca. 15 % | Eigenkapital aus Förderprogramm Eigenkapital (EK4) |
300.000 EUR | ca. 30 % | Eigenkapital in Summe |
700.000 EUR | ca. 70 % | Fremdkapital (z. B. aus Förderkrediten) |
Das Praxisbeispiel für 1 Mio. EUR kann durch verschiedene Eigenkapitalprogramme der öffentlichen Förderung aufgebaut werden. Zuerst wird das Eigenkapital des Käufers betrachtet. In diesem Fall sind es 50.000 EUR. Nach Besprechung mit dem Käufer konnte erreicht werden, dass aus dem Verwandtenkreis weitere 50.000 EUR zur Verfügung gestellt wurden. Diese Kapitalüberlassung wurde direkt mit den Eigenschaften von Eigenkapital ausgestaltet und konnte damit als Eigenkapital des Käufers herangezogen werden. Damit hatte der Käufer 100.000 EUR Eigenkapital. Gleichzeitig wurde ein erstes Förderprogramm (Mezzaninfonds Deutschland) genutzt, um weitere 50.000 EUR als Eigenkapital zu bekommen. Dieses Eigenkapital wird langfristig gestellt und führt in den ersten Jahren nach dem Kauf nicht zur Rückzahlungsbelastung. Mit den bisherigen Eigenkapitalkomponenten i. H. v. 150.000 EUR war die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft bereit, in gleicher Höhe 150.000 EUR zusätzliches Kapital als Eigenkapitalergänzung (pari zu vorhandenem Eigenkapital) zu stellen.
Das Eigenkapital hatte somit eine Summe von 300.000 EUR aus mehreren Förderprogrammen, Verwandtenkapital und dem vorhandenen (baren) Eigenkapital des Käufers. Damit konnte die Finanzierungsreichweite auf die benötigte Kaufpreissumme von 1 Mio. EUR ausgebaut werden und der Kaufpreis wurde bedient. Die Eigenkapitalpositionen werden frühestens nach sieben Jahren in die Rückführung gebracht und sind damit kein wesentlicher Belastungsfaktor in den ersten Jahren nach dem Unternehmenskauf. Der Cashflow kann für das Wachstum genutzt werden und das Unternehmen kann die bessere (weil geschonte) Liquidität in neue Produkte, neue Märkte und/oder neue Entwicklungen investieren und damit die Erfolgsaussichten des Unternehmens steigern.
Aus den über 5.100 Förderprogrammen gibt es wiederum unter hundert Förderprogramme, die das Thema Eigenkapital darstellen können. Hier nachfolgend einige Förderprogramme als Auswahl aus verschiedenen Bundesländern bzw. für Unternehmenskäufe in Deutschland, die dazu nutzbar sind:
Übersicht / Förderprogramme, die das Thema Eigenkapital darstellen | |
Mezzaninfonds Deutschland | |
| Stärkung der Eigenkapitalbasis junger, kleiner Unternehmen und von Existenzgründern (z. B. Unternehmenskauf) |
| Investition zur Errichtung eines neuen oder zur Fortführung eines bestehenden Unternehmens |
| Bundesrepublik Deutschland |
| Beteiligung |
| Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen |
| Max. 150.000 EUR |
| Investitionskosten |
| Der Kapitalgeber hat kein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht |
| Zehn Jahre |
| Bearbeitungsentgelt von 3,5 % der Einlage, zahlbar bei Auszahlung |
| 8 % p. a., zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich, variable Gewinnbeteiligung von max. 1,5 % p. a. |
| Die Tilgung erfolgt ab dem achten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten |
| Max. 49 |
| Antragsteller müssen ihren Sitz in Deutschland haben |
| Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sollen besonders angesprochen werden. |
| Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen |
| Die Antragstellung erfolgt über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft in dem Bundesland, wo die Investition erfolgt |
Beteiligungen der Beteiligungsgesellschaft Hamburg | |
| Stärkung der Eigenkapitalbasis, Verbesserung von Bonität und Rating, Vergrößerung des Finanzierungsspielraums, Ermöglichung einer langfristigen Planungssicherheit, Sicherung der unternehmerischen Unabhängigkeit |
| Abhängig von der Beteiligungsart, z. B. Existenzgründung, Betriebsübernahme, Unternehmenswachstum, Anteils-/Unternehmenskäufe und Nachfolgeregelungen |
| Hamburg |
| Beteiligung |
| Max. 500.000 EUR |
| Max. bis zur (vorhandenen) Kapitalparität einschließlich künftiger Perspektiven |
| Eine gleichzeitige Förderung durch Dritte ‒ Hausbank oder andere Kapitalgeber ‒ ist möglich |
| Für Beteiligungen der Beteiligungsgesellschaft Hamburg an bestehenden und neu gegründeten kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg Garantien übernehmen |
| Die Laufzeit richtet sich grundsätzlich nach dem Bedarf und den Möglichkeiten des Kunden und der Beteiligungsart und kann bis zu zehn Jahren betragen |
| Es ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt zu entrichten. Die Höhe ist abhängig von der Finanzierungsart der Beteiligung. |
| Es ist jährlich ein laufendes Bearbeitungsentgelt zu entrichten. Die Höhe ist abhängig von der Finanzierungsart der Beteiligung. |
| Die Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Fördergebiet befinden |
| Überzeugendes Geschäftskonzept mit Darstellung der geschäftlichen und strategischen Ausrichtung, des Marktumfelds und der Wettbewerbsposition, kooperatives Management-Team mit transparenter Gesellschafterstruktur, Vorlage einer professionellen Darstellung von Umsatz- und Ertragsentwicklung sowie von künftigen Wachstumspotenzialen |
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg | |
| Stärkung der Eigenkapitalbasis |
| Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung in Verbindung mit einer Existenzgründung |
| Baden-Württemberg |
| Beteiligung |
| Min. 25.000 EUR/max. 750.000 EUR |
| Höhe der Beteiligung orientiert sich u. a. am Eigenkapital der Firma bzw. an Eigenmitteln des Übernehmers zuzüglich ERP-Kapital für Gründung |
| Entstehender Kapitalbedarf, u. a. Kaufpreis, Investitionen |
| Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch Bürgschaftsbank möglich |
| Max. zehn Jahre, vorzeitige Rückzahlung gegen Agio möglich |
| 1 % der genehmigten Beteiligung (bei gleichzeitiger Verbürgung eines Kredits 0,75 %) |
| Jahr 1 ‒ 3 (fest) 3,75 % p. a. zzgl. 2 % p. a. gewinnabhängig Jahr 4 ‒ 6 (fest) 5,00 % p. a. zzgl. 2 % p. a. gewinnabhängig Ab Jahr 7 (fest) 5,75 % p. a. zzgl. 2 % p. a. gewinnabhängig (jeweils vom Beteiligungsbetrag) |
| BetriebsübernehmerInnen |
| Die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation muss vorhanden sein |
| Bis zu 249 (zu übernehmendes Unternehmen) |
| Max. 50 Mio. EUR (zu übernehmendes Unternehmen) |
| Max. 43 Mio. EUR (zu übernehmendes Unternehmen) |
| Die drei Kriterien (Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, Unabhängigkeit) müssen entsprechend der Empfehlung der Kommission vom 6.5.03 gleichzeitig erfüllt sein |
| Unabhängig vom Sitz des Unternehmens muss die Maßnahme im Fördergebiet durchgeführt werden |
| Erfolg versprechendes Übernahmekonzept, angemessener Kaufpreis, persönliche Garantie, das Unternehmen darf sich nicht mehrheitlich im Besitz eines reinen Finanzinvestors befinden |