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· Fachbeitrag · Fördermittelberatung in der Unternehmensnachfolge

Mit diesen Förderprogrammen wird der Unternehmenskauf finanziell möglich

von Kai Schimmelfeder, Hamburg, http://www.kaischimmelfeder.de

| Der Kauf eines KMU hängt oft von den mittelständisch geprägten Finanzierungsmöglichkeiten ab. Und diese scheitern vielfach am fehlenden bzw. nicht ausreichenden Eigenkapital des Käufers. Hier greifen verschiedene Förderprogramme wie z. B. Eigenkapitalergänzungsprogramme, Gründerförderung, Haftungsfreistellungen und Ausfallbürgschaften, etc. Die Beantragung setzt jedoch eine umfangreiche Finanzplanung voraus. Der Steuerberater als Partner im Bereich Unternehmenskauf ist aufgrund seiner Fachqualifikation hier grundsätzlich naheliegend. |

1. Wertvorteil beim Unternehmenskauf

Stellen Sie sich ein Unternehmen vor, das verkauft werden soll. Der Gesellschafter/Verkäufer des Unternehmens hat die möglichen Fördermittel bereits analysiert ‒ und zwar aus der Sicht des möglichen Käufers. Der Verkäufer liefert somit selber Lösungen, wie der Kaufpreis für das Unternehmen finanziert werden kann.

 

  • Beispiel 1

Die Gesellschafter wollen ihr Unternehmen verkaufen und planen einen Verkaufspreis von 1 Mio. EUR. Durch die Fördermittel-Analyse wird analysiert, dass für den Kaufpreis u. a. ein Zuschuss von 200.000 EUR auf die geplante Kaufpreissumme von 1 Mio. EUR möglich ist. Der Zuschuss ist ein Förderinstrument und muss vom Käufer nicht zurückgezahlt werden.

 

Es ist quasi „geschenktes Geld vom Staat“. In diesem Fall handelt es sich um einen Fördersatz von 20 %. Das ist ein mittlerer Fördersatz, wobei es auch noch höhere Fördersätze gibt, je nach Standort.

 

Im weiteren Verlauf der Nachfolge bzw. des Unternehmensverkaufs legt der Verkäufer nun dem möglichen Käufer diese Daten der möglichen Förderung für den Kaufpreis vor. Dem Käufer werden damit wirtschaftlich und finanziell Hilfestellungen bei der Kaufpreisfinanzierung gegeben.

 

Diese Vorgehensweise ‒ dass der Verkäufer schon im Vorfeld mögliche Förderprogramme für den Kaufpreis herausarbeiten lässt ‒ schafft eine Beschleunigung des Verkaufsprozesses. Der Verkäufer kann schneller sein Unternehmen verkaufen, weil die Kaufpreisfinanzierung in Verbindung mit Förderprogrammen wirtschaftlich sinnvoller gestaltet werden kann.

 

  • Weiterführung des Beispiels 1

Im Detail sieht es dann wie folgt aus: Der Käufer beantragt den Zuschuss für den Unternehmenskauf. Es werden die 200.000 EUR bewilligt. Die Maßnahme bzw. der Unternehmenskauf wird umgesetzt. Die 200.000 EUR Zuschuss fließen dem Käufer für die Kaufpreisfinanzierung zu.

 

Was hat das mit dem Thema „Vorteile aus der öffentlichen Förderung“ zu tun, fragen Sie sich vielleicht?

 

  • Weiterführung des Beispiels 1

Das zum Verkauf stehende Unternehmen tätigt einen Umsatz von 4 Mio EUR . Die Umsatzrendite beträgt ca. 10 %. Das bedeutet, das jährliche Betriebsergebnis umfasst 400.000 EUR vor Steuern.

 

Der Zuschuss, der für die Kaufpreisfinanzierung vom Käufer beantragt wurde, soll 200.000 EUR betragen. In Bezug zu dem Kaufpreis sind es 20 %.

 

Somit werden 800.000 EUR eigene Mittel des Käufers benötigt plus 200.000 EUR Zuschuss. Das wiederum folgert, dass der Käufer des Unternehmens von dem Kaufpreis ca. 20 % weniger eigene Mittel einsetzen musste. Mit dem Zuschuss wurde die Kaufpreisfinanzierung co-finanziert. Das wirtschaftliche Risiko für den Käufer wurde gesenkt. Somit ist der eigentliche Kaufpreis „nur“ 800.000 EUR. Das bedeutet: Der Käufer kauft ein Unternehmen zu einem Wert-Preis und setzt „nur“ 80 % seiner eigenen Mittel ein.

 

Ein anderer Blickwinkel verdeutlicht den „Gegenwert“ des Zuschusses: Die 4 Mio. EUR Umsatz des zu verkaufenden Unternehmens bewirken 400.000 EUR Betriebsergebnis, das heißt, die 200.000 EUR aus dem Zuschuss wären quasi so viel wert, wie 2 Mio. EUR Umsatz. Das heißt, dass der Zuschuss wie ein halbes Jahr Arbeitsleistung der gesamten Mannschaft, der gesamten Geschäftsführung, der gesamten Infrastruktur, der gesamten Netzwerkstruktur, die das Unternehmen benötigt, gewertet werden muss, um einen Ertrag von 200.000 EUR zu erwirtschaften.

 

Das kann wie folgt gedeutet werden: Hätte der Käufer des Unternehmens diesen Zuschuss nicht beantragt, und die 200.000 EUR wären nicht eingesetzt, dann hätte der Käufer einen Wertverlust von einer gesamten halben Jahresrendite über das gesamte gekaufte Unternehmen gehabt.

2. Praxisfall mit Förderung durch GRW-Zuschuss

In einem Praxisfall zeigen wir die Folgen der Inanspruchnahme eines GWR-Zuschusses (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - GWR) für Verkäufer und Käufer auf.

 

  • Beispiel 2

Es geht um einen Unternehmer, der seinen Betrieb mit 50 Angestellten bzw. Arbeitern und Auszubildenden aus gesundheitlichen Gründen verkaufen muss. Der Umsatz beträgt ca. 3,6 Mio. EUR, der Ertrag (Vorsteuerergebnis) liegt bei ca. 450.000 EUR.

 

Der Käufer kommt aus der Branche und ist aktuell Geschäftsführer in einem anderen Betrieb. Aufgrund einer Sonderförderung in dem Gebiet des zu verkaufenden Betriebs und den Umständen des Unternehmensverkaufs (aus gesundheitlichen Gründen), bekommt der Käufer, der gleichzeitig Existenzgründer ist (er war vorher als Geschäftsführer in einem anderen Betrieb tätig), einen Zuschuss in Höhe von ca. 800.000 EUR zum Kaufpreis!

 

In dem Beispiel wurde eine erhebliche Minderung des Finanzierungsanteils erwirkt. Auf die eingesparten Zinsen, der verbesserten Liquidität, den Wachstumschancen und der optimalen Kapitalflussrechnung gehen wir hier nicht näher ein.

 

Nebenbei bekam der Verkäufer seinen Kaufpreis sehr schnell, die Angestellten und Arbeiter sowie Auszubildende konnten ihren Arbeitsplatz behalten und der Käufer konnte vom Start weg eine sehr gute Wirtschaftlichkeit darstellen!

 

Das bedeutet: Durch sinnvolles koordiniertes Vorgehen in der Unternehmensfinanzierung, konnte erreicht werden, dass statt 5,5 Mio. Kaufpreisfinanzierung, eine Summe von „nur“ 4,7 Mio. EUR finanziert werden musste. Das ist eine positive Reduzierung um 14,5 % auf den Finanzierungsanteil. Die eingesparten Zinsen auf diesen Betrag betragen allein im ersten Jahr schon ca. 40.000 EUR. Auf die Laufzeit einer Finanzierung ergibt das eine Zinsersparnis von ca. 300.000 EUR.

 

  • Gegenüberstellung der Situation mit und ohne Förderung
Ohne Förderung

Förderung Bsp. 1

Förderung Bsp. 2

Kaufpreis

5.500.000 EUR

5.500.000 EUR

5.500.000 EUR

Eigenmittel

825.000 EUR

250.000 EUR

250.000 EUR

Eigenmittelersatz

575.000 EUR

575.000 EUR

Zuschuss (geschenkt)

0 EUR

800.000 EUR

0 EUR

Fördermittel A

0 EUR

3.000.000 EUR

3.000.000 EUR

Fördermittel B

0 EUR

500.000 EUR

500.000 EUR

Bankkredit

4.675.000 EUR

375.000 EUR

1.175.000 EUR

Zinsersparnis (ca.)

380.000 EUR

120.000 EUR

 

Tabelle: Unternehmensförderung im Vergleich, Quelle: Kai Schimmelfeder, www.kaischimmelfeder.de

3. ERP-Gründerkredit ‒ Universell KMU-Fenster

Das Förderziel im ERP-Gründerkredit ist die Unterstützung von Gründern, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern bei Vorhaben im In- und Ausland.

 

3.1 Antragsteller

Antragsteller erhalten in diesem Förderkreditprogramm zinsgünstige Finanzierungen für Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Dazu gehören unter anderem alle Formen der Existenzgründung, wie z. B. die Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens bzw. Übernahme einer tätigen Beteiligung, die Existenzgründung im Nebenerwerb, die Unternehmensübernahme und der Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung im Rahmen von Nachfolgeregelungen, Festigungsmaßnahmen, mit denen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit begonnen wird, erneute Unternehmensgründungen sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf und die gewerblichen Investitionen zur Barrierereduzierung.

 

Auch bei diesem Förderprogramm müssen die Grundlagen der De-minimis-Verordnung eingehalten werden. Die Investitionen können dabei im In- und Ausland durchgeführt werden (beim Startgeld nur in Deutschland).

 

3.2 Sinn und Zweck des ERP-Gründerkredits

Dieses Förderprogramm ist ein rückzahlbarer Kredit und dient der Schließung der Finanzierungslücke in einem Investitionsvorhaben. Die Haftung für die Summe des Förderkredits ist mit banküblichen Sicherheiten zu hinterlegen. Der Betrag des Förderkredits ist dabei auf maximal 25 Mio. EUR begrenzt. Es können bis zu 100 % der benötigten Finanzmittel hieraus finanziert werden. Die geförderten Finanzmittel schließen die Summen der Investitionskosten und der Betriebsmittel ein.

 

3.3 Kombination von mehreren Programmen

Der Antragsteller kann diesen Förderkredit mit anderen Förderprogrammen wie z. B. Bürgschaften, Investitionszuschüssen, Innovationszuschüssen etc. kombinieren, sofern die jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden. Die Kombination mit Finanzierungen aus dem ERP-Gründerkredit-StartGeld der KfW ist nicht zulässig.

 

3.4 Laufzeit

Die Zinsbindungsdauer für die Erstlaufzeit beträgt maximal zehn Jahre, wobei die Förderkreditlaufzeit für bis maximal 20 Jahre (langfristige Investitionen) beantragt werden kann. Es gilt dabei die RGZS-Klausel (Risikogerechtes Zinssystem der KfW): Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der Bonität des Kreditnehmers und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten von der Hausbank im Rahmen des risikogerechten Zinssystems des Förderinstituts festgelegt. Das Darlehen wird am Tag der Zusage mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen der ermittelten Preisklasse bewilligt.

 

Dieser Förderkredit ist für unterschiedliche Investitions- und Betriebsmittelpositionen nutzbar und kann deshalb fristenkongruent genutzt werden. Eine Nutzung z. B. bis zu fünf Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen (mindestens aber zwei Jahre), bis zu zehn Jahre bei Warenlagerfinanzierungen und bis zu 20 Jahre bei Unternehmensübernahmen, tätige Beteiligungen sowie Investitionsfinanzierungen (sofern die zu finanzierenden Gegenstände im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzung gebraucht werden) ist möglich.

 

Die tilgungsfreie Anlaufzeit beträgt in diesem Förderkredit maximal drei Jahre und die Tilgung erfolgt nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleich hohen, monatlichen Raten. Für eine außerplanmäßige Tilgung gilt Folgendes: Erfolgt die Rückzahlung des Förderkredites im Zusammenhang mit der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit bzw. Aufgabe des Unternehmens, wird grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

 

3.5 Bereitstellung

Bei diesem Förderkredit gibt es kein Disagio und es wird eine 100 %-Auszahlung vorgenommen. Die Abruffrist für den zugesagten Förderkredit beträgt zwölf Monate ab Zusagedatum.

 

Dieser Förderkredit ist geeignet für Gründer, die ein eigenes Unternehmen starten wollen, aber auch für Unternehmenskäufer als Gründer, die im Rahmen einer aktiven Unternehmensnachfolge Gesellschaftsanteile erwerben möchten. Hinzu kommen Investitionen von Freiberuflern, jungen mittelständischen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt tätig sind und für Investitionen im Ausland. Bei den Auslandsinvestitionen gilt: Hierzu zählen auch die Tochtergesellschaften der Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

 

Nutzbar ist der Förderkredit in unterschiedlichen Branchen, wie zum Beispiel der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) einschließlich gewerblicher Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.

 

Die oder der Antragsteller (nicht das Unternehmen) sind natürliche Personen und müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Eignung sowie hinreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen. Gleichzeitig gibt es Rahmenparameter, die nicht überschritten werden dürfen: Die Beschäftigtenanzahl darf maximal 249 betragen, der Vorjahresumsatz maximal 50 Mio. EUR bzw. die Bilanzsumme maximal 43 Mio. EUR. Auch hier gilt die KMU-Definition: Die drei Kriterien Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme und die Unabhängigkeit von anderen Unternehmen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

 

Der Förderkredit grenzt zur Verdeutlichung der gewünschten Zielgruppe mit unterschiedlichen Parametern ab: Es müssen die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Vorhaben mit Investitionsort außerhalb der EU müssen mit den in der EU geltenden umweltbezogenen Bestimmungen und Standards vereinbar sein.

 

3.6 Nichtförderfähige Programme

Ergänzend gibt es die Parameter der „Nichtförderung“ bzw. für was kein Antrag gestellt werden kann: Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Baumaßnahmen für „Betreutes Wohnen“ (Wohngebäude), Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen und In-Sich-Geschäfte. Der Förderkredit „ERP-Gründerkredit ‒ Universell KMU-Fenster“ muss über die (Haus-)Bank bzw. ein Kreditinstitut beantragt werden.

 

4. ERP-Kapital für Gründung

Das Förderziel dieses besonderen Förderkredits ist es, Gründern sowie Freiberuflern und Mittelständlern, die noch keine drei Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige und nachrangige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland zu ermöglichen. Es ergänzt vorhandene Eigenmittel bzw. erhöht bei dem Antragsteller vorhandenes Eigenkapital. Der Förderkredit hat Eigenkapitalcharakter!

 

Zu den förderfähigen Vorhaben zählen unter anderem die Existenzgründung durch Unternehmensgründung und die damit verbundenen Investitionen, und auch die Betriebsübernahme, der Erwerb von Unternehmen mit tätiger Beteiligung. Auch gefördert werden können die Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

 

Ausnahme: Wer Warenlagerinvestitionen mit diesem Förderkredit innerhalb der ersten drei Jahre finanzieren will, für den gilt die Grundlage der De-minimis-Verordnung.

 

Mit diesem Förderkredit können nur Investitionen innerhalb Deutschlands finanziert werden. Für Investitionen im Ausland wäre der ERP-Gründerkredit ‒ Universell KMU-Fenster geeignet.

 

Das Besondere an diesem Förderkredit ist unter anderem, dass hiermit eine Anteilsfinanzierung stattfindet. Es wird vom Antragsteller vorhandenes Eigenkapital ergänzt und er muss dann noch den Teil der zum Erreichen von 100 %-Finanzierung „fehlt“ mit anderen Förderkrediten oder alternativen Finanzierungen aufstocken.

 

Eine weitere Besonderheit ist, dass die KfW dem durchleitenden Kreditinstitut (Hausbank) eine 100%ige Haftungsfreistellung gewährt. Das bedeutet, dass bei Ausfall oder Leistungsstörung die Hausbank vom Risiko befreit wird.

 

4.1 Maximale Förderung

Die zu beantragende Summe ist je Antragsteller auf maximal 500.000 EUR begrenzt, da es sich um eine personenbezogene Förderung handelt und ein Antragsteller nicht ein Unternehmen sein kann. Der Finanzierungsanteil ist hierbei wie folgt: Die vorhandenen Eigenmittel des Antragstellers können mit diesem Nachrangdarlehen bis auf 45 % (alte Bundesländer) bzw. 50 % (neue Bundesländer und Berlin) der förderfähigen Investitionskosten aufgestockt werden. Der Anteil der eingesetzten Eigenmittel soll bei Antragstellern aus den alten Bundesländern mindestens 15 %, bei Antragstellern aus den neuen Bundesländern und Berlin mindestens 10 % der förderfähigen Kosten darstellen.

 

Die Bemessungsgrundlage der förderfähigen Kosten sind z. B. die Grundstücks-, Gebäude- und Baunebenkosten, die Betriebs- und Geschäftsausstattung, die Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen), der Kaufpreis eines Unternehmens oder -teils, das Material-, Waren- und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt), extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, die Kosten für erste Messeteilnahmen, und auch die immateriellen Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer die vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden.

 

Da dieser Förderkredit „nur“ eine Anteilsfinanzierung ermöglicht, ist die Kombinierbarkeit mit anderen Förderprodukten bzw. Finanzierungsprodukten möglich (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse). Zu beachten ist hierbei: Sofern Beihilfen unterschiedlicher Beihilfegeber für dieselben förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden, sind die jeweils relevanten EU-Beihilfehöchstbeträge und Kumulierungsvorschriften einzuhalten.

 

Die maximale Förderkredithöchstsumme muss nicht auf einmal genutzt werden. Im ERP-Kapital für Gründung können mehrmals Kredite je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 500.000 EUR nicht übersteigt. Auch können z. B. zwei Antragsteller jeweils einen eigenen Förderkredit aus diesem Förderprogramm beantragen und somit auch die Fördersummen jeweils maximal ausschöpfen! Auch die erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, sofern keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

 

Die Zinsbindungsdauer ist aktuell bei zehn Jahren fixiert und der Förderkredit hat eine Laufzeit von 15 Jahren, wobei die tilgungsfreie Anlaufzeit pauschal sieben Jahre beträgt.

 

Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in gleich hohen, vierteljährlichen Raten. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Die Abruffrist beträgt zwölf Monate ab Zusagedatum. Eine Verlängerung kann vereinbart werden.

 

Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Er wird in den ersten zehn Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt, danach unter Zugrundelegung des dann bestehenden Marktzinsniveaus für die Restlaufzeit neu vereinbart.

 

4.2 Antragsteller

Antragsberechtigte sind Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen. Gefördert werden die gewerbliche Wirtschaft, freie Berufe oder gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Der Antragsteller benötigt erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikationen und es dürfen max. 249 Beschäftigte vorhanden sein, bei einem Vorjahresumsatz vom max. 50 Mio. EUR bzw. einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. EUR.

 

Es gilt die KMU-Klausel: Die drei Kriterien (Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, Unabhängigkeit) müssen entsprechend der Empfehlung der Kommission vom 6.5.03 gleichzeitig erfüllt sein.

 

4.3 Besonderheiten

Unabhängig vom Sitz des Unternehmens muss die Maßnahme im Fördergebiet durchgeführt werden.

 

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen (z. B. Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur) und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig. Unternehmen in Schwierigkeiten sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

 

Zusätzlich gibt es Vergabebedingungen: Der Antragsteller ist zur Geschäftsführung und Vertretung befugt und aktiv in der Unternehmensleitung tätig und der Antragsteller besitzt hinreichenden unternehmerischen Einfluss.

 

Dieses Programm hat aber auch Förderausschlüsse, wie z. B. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen, Baumaßnahmen für Betreutes Wohnen, In-Sich-Geschäfte und Treuhandkonstruktionen sowie stille Beteiligungen Dritter.

 

Dieser Förderkredit kann bisher nur über ein Kreditinstitut beantragt werden und es bedarf einer fachlichen Stellungnahme einer unabhängigen, kompetenten Institution.

5. KfW-Unternehmerkredit ‒ KMU-Fenster

Mit diesem Förderprogramm sind unterschiedliche Förderziele verbunden. Es dient zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Freiberuflern bei der Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland.

 

5.1 Förderfähige Investitionen

Gefördert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z. B. Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, Investitionen zur Diversifizierung der Produktion, Erwerb von Grundstücken/Gebäuden, gewerbliche Baukosten, Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen, Warenlager- und Betriebsmittelfinanzierung, gewerbliche Investitionen zur Barrierereduzierung und auch Leasing.

 

Die Beihilfen werden je nach Vorhaben oder Maßnahme auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder als sog. De-minimis-Beihilfen im Sinne der von der EU aufgestellten Kriterien gewährt. Die Investitionen können im In- oder Ausland vorgenommen werden. Dieses Förderprogramm schließt dabei Investitionen aus, die im Rahmen der AGVO als Erwerb von Vermögenswerten von Dritten gelten und die in einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehung zum Käufer stehen (z. B. der Erwerb bislang gepachteter Grundstücke).

 

5.2 Höchstbetrag, Laufzeit und Zinsbindung

Dieses Förderprogramm ist ein Darlehen und ist somit rückzahlungspflichtig. Es dient der Schließung einer Finanzierungslücke. Im Rahmen von Investitionsfinanzierungen sowie für Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen besteht die Möglichkeit, eine 50%ige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut zu beantragen (siehe oben Haftungsfreistellung). Bei Betriebsmittelkrediten und Warenlagerfinanzierungen ist eine 50%ige Haftungsfreistellung ausschließlich für endfällige Kredite mit einer Laufzeit von zwei Jahren möglich.

 

Der Förderkredit ist banküblich zu besichern. Bei Auslandsinvestitionen besteht die Möglichkeit der Nutzung von Bundesgarantien.

 

Der maximale Kreditbetrag ist in diesem Förderprogramm bei 25 Mio. EUR und somit nochmal 15 Mio. EUR höher als bei den Gründerförderkrediten. Bestehende Unternehmen können maximal 100 % der Finanzierungslücke hiermit finanzieren. Gefördert werden die förderfähigen Investitionskosten und notwendige Betriebsmittel.

 

Ergänzt werden kann dieser Förderkredit mit möglichen Zuschussprogrammen bzw. es kann eine Bürgschaftsbank zur Absicherung des Risikos für die durchleitende Bank hinzugezogen werden.

 

Bei diesem Förderkredit ist die maximale Zinsbindungsdauer zehn Jahre und es wird das RGZS (Risikogerechte Zinssystem) angewendet. Die Laufzeit beträgt mindestens zwei Jahre und maximal 20 Jahre. Die tilgungsfreie Anlaufzeit kann maximal drei Jahre betragen und hängt auch von der Laufzeit ab. Dabei können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen abgedeckt werden.

 

5.3 Förderberechtigung

Nutzer dieses Förderkredits können unter anderem folgende Gruppen sein: In- und ausländische KMU der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und freiberuflich Tätige, natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen/Freiberufler (unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit), die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, Investoren für Investitionen im Ausland (neben deutschen Unternehmen auch deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland sowie Joint-Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung).

 

Förderantragsberechtigt sind das produzierende Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe, freie Berufe z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten mit maximal 249 Beschäftigten bei maximal 50 Mio. EUR Umsatz bzw. maximal 43 Mio. EUR Bilanzsumme. Auch hier gilt die KMU-Klausel.

 

Zum Autor | Kai Schimmelfeder, Master of Management in EU Funds (euroakad), Zert. Fördermittelberater (FH Kaiserslautern), Zert. Fördermittelberater (Verband öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB), Sachverständiger für öffentliche Fördermittel (DGSV)

Quelle: Seite 64 | ID 46414642