· Fachbeitrag · Fortbildung
Interessante Weiterbildungsmöglichkeiten für ZFA im Überblick
von Anita Koschny, Bayreuth, www.dental-consulting.net
| Als Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) haben Sie sehr gute Aufstiegschancen. Mit einer Aufstiegsfortbildung oder einem Studium können Sie anspruchs- und verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen und dabei Ihr fachliches Wissen weiter einbringen. Ihre Weiterbildungsmöglichkeiten sind vielfältig. Nachfolgend wird Ihnen eine Auswahl der interessantesten Weiterbildungsmöglichkeiten vorgestellt, die Sie als ZFA nutzen können. |
Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP)
Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zur ZFA sowie einer einjährigen Berufserfahrung, steht Ihnen der Weg zu einer Weiterbildung zur „Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin“ frei. Zusätzlich wird ein Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 16 Unterrichtsstunden (nicht älter als zwei Jahre) und ein Nachweis über aktuelle Kenntnisse im Röntgen und Strahlenschutz gemäß § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) benötigt. Vorbereitende Kurse können helfen, ggf. erforderliche Aufnahmetests für die Weiterbildung zu bestehen. Die Ausbildung umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden und wird sowohl in kompakter Form als auch modular angeboten. Je nach individueller Situation kann die Ausbildung in Teil- oder Vollzeit absolviert werden. Hierbei wechseln sich theoretischer Unterricht und Praxisphasen ab.
Die Weiterbildung vermittelt fundiertes Hintergrundwissen in allen für die Durchführung von Prophylaxemaßnahmen relevanten Bereichen. Die theoretische Unterweisung wird hierbei durch überwachte Übungen am Phantom und am Patienten ergänzt. Die angehenden ZMPs werden befähigt, eine selbstständige Prophylaxe für alle Altersstufen sowie eine professionelle Zahnreinigung, eine Fissurenversiegelung und eine Füllungspolitur durchzuführen. Darüber hinaus werden Kompetenzen zur Rhetorik und Kommunikation vermittelt, die auf eine bessere Gesprächsführung sowie auf den Umgang mit Angst abzielen. Die Ausbildung ist deutschlandweit anerkannt und dauert berufsbegleitend etwa sechs Monate.
Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV)
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsvariante ZMV sind die gleichen wie bei der ZMP-Weiterbildung ‒ mit Ausnahme der hier nicht benötigten Kenntnisse in Röntgen und Strahlenschutz.
Aufgabe der ZMV ist die Entlastung des Zahnarztes bei administrativen Aufgaben wie Schriftverkehr, Abrechnungen aller Art und Terminplanung. In der Ausbildung werden außerdem kaufmännische und rechtliche Kenntnisse vermittelt. Kompetenzen im Bereich des Qualitätsmanagements runden das Profil der Ausbildung ab.
ZMVs treten häufig als Mittler zwischen Praxisinhaber, Mitarbeitern und Auszubildenden auf. Für Patienten sind sie Ansprechpartner und übernehmen zusätzlich Unterweisungstätigkeiten gegenüber Auszubildenden. Die Ausbildungsdauer beträgt mindestens 400 Unterrichtsstunden.
Zahnmedizinische Fachassistentin (ZMF)
Die Ausbildung zur ZMF umfasst sowohl verwaltungstechnische als auch prophylaktische Inhalte. ZMFs können flexibel auf den verschiedensten Stellen einer Praxis eingesetzt werden ‒ was von Praxisinhabern gern gesehen wird. Die Zulassungsvoraussetzungen sind dieselben wie bei der Ausbildung zur ZMP. Das Ausbildungsvolumen liegt mit 700 Unterrichtsstunden aber deutlich über dem der ZMP- oder ZMV-Ausbildung ‒ und unterstreicht damit das hohe Qualifikationsniveau einer ZMF.
ZMFs sollen befähigt werden, eigenständige Behandlungen im Rahmen der Prophylaxe durchzuführen. Darüber hinaus sollen sie das Praxismanagement unterstützend organisieren können und bei der Vermittlung von Ausbildungsinhalten behilflich sein. Um diese hohen Anforderungen zu erfüllen, müssen breite Kenntnisse in medizinischen Fächern wie Anatomie und Zahnheilkunde sowie in kaufmännisch-rechtlichen Bereichen gelernt werden.
Die Ausbildung kann in Teilzeit absolviert werden und erstreckt sich im Idealfall über etwa ein Jahr. Die Ausbildung zur ZMF wird nicht mehr in allen Bundesländern angeboten. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts entscheidet jede (Landes-)Zahnärztekammer darüber, welche Aufstiegsfortbildung sie anbietet bzw. anerkennt.
Dentalhygienikerin (DH)
Die Weiterbildung zur Dentalhygienikerin baut auf den Ausbildungen zur ZMP oder ZMF auf. Darüber hinaus werden für eine Bewerbung der Nachweis eines Erst-Hilfe-Kurses sowie aktuelle Kenntnisse über Röntgen und Strahlenschutz benötigt. Eine Eingangsprüfung kann von den Landeszahnärztekammern vorgeschrieben werden.
Tätigkeiten einer DH umfassen die orale Prophylaxe, insbesondere das Erkennen von Problemherden und Krankheitsbildern, die ausführliche Beratung der Patienten bezüglich der häuslichen Prophylaxe sowie die Assistenz bei komplexen Mund-, Zahn,- oder Kieferbehandlungen und bei systemischen Parodontalbehandlungen.
Die Dentalhygienikerin ist eine wichtige Ansprechpartnerin für Auszubildende und den behandelnden Zahnarzt. Im Gegensatz zur ZMF umfasst die Ausbildung sowohl die Erstellung von Individualbefunden in den Bereichen Parodontologie und Prophylaxe als auch die parodontale Begleit- und Erhaltungstherapie. Diese Fähigkeiten machen eine DH zu einer der Schlüsselangestellten einer Zahnarztpraxis. Der Weiterbildungsaufwand beläuft sich auf mindestens 800 Unterrichtsstunden und kann in Teilzeit im Idealfall innerhalb eines Jahres erworben werden.
Spezielle lokale Weiterbildungen wie „Dentaler Fachwirt“
In einigen Zahnärztekammer-Bereichen werden spezielle Weiterbildungen angeboten, so z. B. in Baden-Württemberg zum „Dentalen Fachwirt“ und in Westfalen-Lippe zum „Betriebswirt im Gesundheitswesen“ (siehe dazu Erfahrungsbericht Thelen in PPZ 03/2019, Seite 10 ff.). Als Dentaler Fachwirt erlangen Sie die Fähigkeit zur selbstständigen Bearbeitung und Planung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen. Hierbei steht im Vordergrund, eine strategische Handlungskompetenz zu erhalten. In der Ausbildung werden Kenntnisse in Mathematik, Informatik, Rechnungswesen, Recht, Volkswirtschaftslehre (VWL) sowie spezielle praxisbezogene Inhalte der Betriebswirtschaftslehre (BWL) vermittelt. Diese Inhalte qualifizieren für Führungs- und Organisationsaufgaben in einer Praxis.
Das Berufsbild eines Dentalen Fachwirtes ist anspruchsvoll: Planungstätigkeiten, Beschaffung von Materialien, stetige Verbesserung der Abläufe und des Qualitätsmanagements sowie vielfältige Aufgaben in der Lehre stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit. Als Fachwirt ist es Ihre Aufgabe, das „Unternehmen Zahnarztpraxis“ zu organisieren und den Zahnarzt bestmöglich zu entlasten.
Eine Ausbildung zum Dentalen Fachwirt kann nach einer Weiterbildung zum ZMV oder einer ähnlichen Qualifikation erfolgen. Zusätzlich wird das Testat eines Erste-Hilfe-Kurses benötigt. Die Fortbildung umfasst mindestens 700 Stunden und ist in der Regel innerhalb eines Jahres in Teilzeit zu absolvieren.
Studieren als ZFA ‒ wann geht das?
Grundsätzlich ist ein Hochschulstudium in Deutschland nur mit bestandener Hochschulreife möglich. In jüngster Zeit machen Landeshochschulgesetze in Kooperation mit geeigneten Hochschulen Ausnahmen von der Regel. So steht unter bestimmten Umständen auch ausgebildeten ZFAs der Weg an die Hochschule frei. Hierfür müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt werden.
Gesammelte Berufserfahrung
Besitzt eine ZFA keine Hochschulreife, so kann diese durch eine dreijährige Berufserfahrung ersetzt werden. Mit einem Stipendium reduziert sich die Berufszeit auf zwei Jahre.
Probestudium oder individuelle Aufnahmeprüfung
Bei einigen Hochschulen besteht die Möglichkeit, auch ohne Hochschulreife, jedoch mit Probezeit oder einer Aufnahmeprüfung zugelassen zu werden. Somit würde hier für ZFAs ohne Abitur die Berufszeit von drei Jahren entfallen. An Fachhochschulen stehen ZFAs nach Erlangung der fachgebundenen Hochschulreife alle Studienfächer wie z. B. Gesundheitsmanagement oder Dentalhygiene offen. An Universitäten gilt weiterhin die Fachbindung.
Spezielle Weiterbildungen
Ein weiterer Weg, um zum gewünschten Studium zu gelangen, verläuft über Weiterbildungen wie die ZMV oder einen Fachwirt. Diese Qualifikationen werden als eine Art „Meister-Ausbildung“ anerkannt und berechtigen zu einer fachgebundenen Hochschulreife. Mit der fachgebundenen Hochschulreife geht die Berechtigung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums einher. An Fachhochschulen kann in Deutschland mit einer fachgebundenen Hochschulreife jedes Fach studiert werden, während an Universitäten der Zugang zum Studium auf fachverwandte Fächer beschränkt bleibt. Mit einer fachgebundenen Hochschulreife ist also auch ein Studium der Zahnmedizin möglich. Die Zulassung zu solch einem Studium hängt von vielen Faktoren ab: Noten, praktische Erfahrungen oder Medizinertests. Es ist deshalb keineswegs möglich, jedem Interessenten einen Studienplatz zu erteilen.
Für ZFAs ohne Abitur bieten sich auch Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich an. Diese können an einer Vielzahl von Hochschulen und Universitäten studiert werden. Jede Hochschule hat hierzu eigene Zulassungsbestimmungen, aus denen Interessierte erfahren können, was für eine Zulassung benötigt wird. Auch hier kann nicht jeder Bewerber zum Zuge kommen, zumal Studiengänge teilweise einem Numerus Clausus unterliegen.
Hinweis: Praxismanagerin, Qualitätsmanagementbeauftragte & Co. sind keine staatlich anerkannten Aufstiegsfortbildungen und wurden deshalb in diesem Beitrag nicht berücksichtigt. Sie haben dennoch mittlerweile einen festen Stellenwert in den Praxen.
Wie soll ich Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren?
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Möglichkeiten der Bezuschussung einer Weiterbildung. Außerdem gibt es zu den Weiterbildungsmaßnahmen ggf. Fördermöglichkeiten. Dazu einige Beispiele:
- Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger: Dieses Förderprogramm unterstützt junge Menschen nach einem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Eine Förderung von bis zu 7.200 Euro ist für fachliche Lehrgänge möglich (Details unter iww.de/s2750).
- Aufstiegs-BaföG: Aufstiegsfortbildungen zur/zum ZMV und DH sind mit dieser staatlichen Geldleistung förderbar: Sie können für die Gesamtkosten Ihrer Fortbildungs- und Prüfungsgebühren (bis maximal 15.000 Euro) eine Förderung beantragen. 40 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Die Förderung ist einkommensunabhängig (Details unter iww.de/s2751).
- Aufstiegsstipendium: Das Ziel dieser Förderung ist es, beruflich Begabten zusätzliche Möglichkeiten durch „Studieren mit Berufserfahrung“ zu eröffnen und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung zu erhöhen (Details unter iww.de/s2752).
FAZIT | Eine Ausbildung zur ZFA stellt keine Sackgasse dar. Im Gegenteil: Mit der Ausbildung werden vielfältige und wichtige Erkenntnisse im Bereich Zahnmedizin und Praxisverwaltung erworben, die mit geeigneten Weiterbildungen vertieft werden können. So kann z. B. die Organisation einer größeren Praxis übernommen werden ‒ mit positiven Auswirkungen auf Verdienst und Anspruch der Tätigkeit. Darüber hinaus stehen ambitionierten ZFAs möglicherweise Wege zu einem Hochschulstudium offen. |