· Fachbeitrag · Honorarabrechnung
So gestalten Sie Ihre Kostenberechnung auch für den Bauherrn rechnerisch nachvollziehbar
| Die Kostenberechnung zum Entwurf ist sehr wichtig, um Ihre anrechenbare Kosten einwandfrei ermitteln zu können. Immer mehr Bauherrn gehen aktuell dazu über, die Art der Aufstellung der Kostenberechnung als nicht nachvollziehbar zu rügen. Für Sie hat das die unangenehme Folge, dass damit auch Ihre Honorarrechnung nicht prüfbar ‒ und Ihr Honorar nicht fällig ist. Erfahren Sie deshalb, wie Sie die Kostenberechnung so erstellen, dass „Nichtprüfbar“-Rügen der Auftraggeber ins Leere laufen. |
Prüffähigkeit setzt rechnerische Nachprüfung voraus
Die größte Hürde besteht darin, dass der Bauherr nicht prüfen kann, ob Ihre Kosten, die Sie ja je Kostengruppe angeben, zutreffen. Die aktuelle Rechtsprechung fordert das von Ihnen, auch für den nicht fachkundigen Bauherrn. Dazu müssen die Kostenansätze je Kostengruppe
- sowohl rechnerisch
- als auch fachlich nachvollziehbar sein (im Abgleich zu Planungsinhalten, Berechnungen und Beschreibungen).
Der Bauherr muss prüfen können, ob Ihre anrechenbaren Kosten bzw. die Kostenberechnung rechnerisch richtig sind. Dazu müssen Sie für jeden Betrag bzw. jede Kostengruppe
- einen Mengenansatz (z. B. 3.456 m² BGF) und
- einen Kostenwert je Mengenansatz (z. B. 1.850 Euro / m² BGF)
angeben. Die Multiplikation dieser Werte ergibt dann die Kosten je Kostengruppe. Beide Ansätze müssen nachvollziehbar sein. Der Mengenansatz (BGF) muss aus den Planungsunterlagen, wozu z. B. auch die Flächenberechnung zählt, ersichtlich sein.
In frühen Lph können Sie nur grobe Mengenansätze wie z. B. m² BGF angeben, weil die Planungstiefe nicht mehr hergibt. Es gilt der Grundsatz, dass die Gliederungstiefe der Kostenberechnung der Planungsvertiefung entspricht.
Kostenschätzung ‒ die einfache Vorgehensweise in Lph 2
Die erste honorarrelevante Kostenermittlung ist die Kostenschätzung. In der Objektplanung ist deren Berechnung noch relativ einfach, weil für die Kosten der Kostengruppe 300 als Mengeneinheit z. B. m³ BRI oder m² BGF herangezogen werden können. Mindestgliederungstiefe bei der Objektplanung ist die 1. Ebene der Kostengruppengliederung (z. B. Kostengruppe 300). Beispiel:
- Kostengruppe 300 (Bauwerk-Baukonstruktionen) … Euro/m³ BRI oder
- Kostengruppe 300 (Bauwerk-Baukonstruktionen) … Euro/m² BGF
Sinngemäß das Gleiche gilt für die technische Ausrüstung (Kosten der Kostengruppe 400). Anders als bei der Objektplanung müssen Sie bei der Kostengruppe 400 aber in der Lph 2 bereits die 2. Ebene der Gliederungstiefe anwenden. Hier sind folgende Einheiten möglich:
Kostengruppe 440 (Starkstromanlagen) (Beispiel gilt für Kostengr. 410 bis 450 sowie 480 und ggf. 490) | … Euro / m² BGF |
Kostengruppe 460 (Förderanlagen) | ... Euro / Anlage |
Kostengruppe 470 (Nutzungsspezifische Anlagen) | ... Euro / m² BGF |
PRAXISTIPP | Oft wird auch für die Kostengruppe 300 schon in der Kostenschätzung die 2. Gliederungsebene angewendet. Diese Gliederungstiefe ist unten dargestellt. Tiefer sollten Sie in der Kostenschätzung aber nicht gliedern. Das ist weder fachtechnisch sinnvoll (weil die Vorentwurfsplanung gar keine so tief gehenden Planungsinformationen anbieten kann) noch rechnerisch notwendig. |
Die Kostenberechnung in den diversen Leistungsbildern
Wenn Sie die Kostenberechnung erstellen, können Sie auf tiefer gegliederte ‒ durchgearbeitete ‒ Planungsinhalte zurückgreifen. Sämtliche Fachbeiträge sind auch hier (wie bei der Kostenschätzung) integriert.
Kostenberechnungseinheiten in der Kostengruppe 300
Im Leistungsbild Gebäude ergibt sich für die Kostengruppe 300 die nachstehende Gliederung der Kostenberechnungseinheiten:
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Kostengruppe 310 (Baugrube): | m³ Baugrubeninhalt (BGI) |
Kostengruppe 320 (Gründung) | m² Gründungsfläche (GRF) |
Kostengruppe 330 (Außenwände) | m² Außenwandfläche (AWF) |
Kostengruppe 340 (Innenwände) | m² Innenwandfläche (IWF) |
Kostengruppe 350 (Decken) | m² Deckenfläche (DEF) |
Kostengruppe 360 (Dächer) | m² Dachfläche (DAF) |
Kostengruppe 370 (Baukonstr. Einbauten) | m² BGF |
Kostengruppe 390 (sonstige Baukonstr.) | m² BGF |
Sollen Sie im Leistungsbild Objektplanung für die Kostenberechnung die 3. Ebene der Gliederung verwenden, müssen Sie je Einzelansatz vorgehen. Bei Kostengruppen, die auf Flächen bezogen sind, können Sie auf oben genannte Werte (aus der 2. Ebene) zurückgreifen. Bei spezifischen Kostengruppen können Sie die Kosten nach Stück berechnen oder Teilpauschalen (z. B. Abbruch von Bauteilen bei Umbauten) anwenden. Das folgende Beispiel zeigt einen Auszug aus einer Kostenberechnung der Kostengruppe 300 in der 3. Ebene der Kostengliederung:
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Kostengruppe 352 (Deckenbeläge) | m² Deckenfläche |
Kostengruppe 342 (nichttragende Innenwände) | m² Innenwandfläche |
oder | |
Kostengruppe 344 (Innentüren) | Stück Türen |
Kostengruppe 391 (Baustelleneinrichtung) | Stück |
Kostengruppe 313 (Wasserhaltung) | Pauschal |
Kostenberechnungseinheiten in der Kostengruppe 400
Bei der Technischen Ausrüstung ist in der Entwurfsplanung die 3. Ebene Pflicht. Hier gibt es ‒ bedingt durch die unterschiedliche fachliche Ausrichtung der jeweiligen Kostengruppen ‒ verschiedene Berechnungsansätze. Die wichtigsten sind nachstehend beispielhaft genannt:
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Beispiel: Kostengruppe 420 | ||
Kostengruppe 421 (Wärmeerzeugungsanlagen) | Euro / Stück | |
oder Euro / m² BGF | ||
Kostengruppe 422 (Wärmeverteilnetze) | Euro / m² BGF | |
Kostengruppe 423 (Raumheizflächen) | Euro / m² BGF | |
Kostengruppe 429 (Sonstiges) | Euro / m² BGF | |
Beispiel: Kostengruppe 460 | ||
Kostengruppe 461 (Aufzugsanlagen) | Euro / Stück | |
oder Euro / m² BGF | ||
Kostengruppe 462 (Fahrtreppen) | Euro / m² BGF | |
Kostengruppe 463 (Befahranlagen) | Euro / m² BGF | |
Kostengruppe 464 (Transportanlagen) | Euro / m² BGF | |
Beispiel: Kostengruppe 470 | ||
Kostengruppe 471 (Küchentechnische Anlagen) | Euro / Stück | |
oder Euro / m² BGF | ||
Kostengruppe 474 (Labortechnische Anlagen) | Euro / m² BGF | |
Kostengruppe 475 (Feuerlöschanlagen) | Euro / m² BGF | |
Kostengruppe 476 (Badetechnische Anlagen) | Euro / m² BGF |
Im Gegensatz zu den Berechnungswerten in der Kostengruppe 300 gibt es bei der Kostengruppe 400 einzelfallspezifisch unterschiedliche Ansätze.
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Bei der Kostengruppe 442 (Eigenstromversorgungsanlagen) kann die Einheit Euro / Stück oder Euro / m² BGF sinnvoll sein. Ausschlaggebend ist die Art der Anlage. Eine Eigenstromversorgungsanlage in einer Klinik mit eigenen Trassen bis zum Endgerät würde die Einheit Euro / m² BGF aufweisen. Eine zentrale Anlage, die in ein Netz einspeist, würde den Berechnungsansatz Euro / Stück haben. |
Ein weiteres Objektivierungskriterium sind unterschiedliche Standards innerhalb einer Anlage. In größeren Objekten kann es vorkommen, dass die Werte in der Kostenberechnung je Nutzungseinheit deutlich differieren.
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In einem Museum ist der Kostenansatz in Euro/m² BGF in Kostengruppe 450 (Beleuchtung) je nach „Beleuchtungsbereich“ sehr unterschiedlich. Die Anlagen, die den öffentlichen Publikumsbereich beleuchten, werden einen deutlich höheren Kostenansatz haben als die Bereiche, die nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen sind. |
Kostenberechnungseinheiten in der Kostengruppe 500
In der Kostengruppe 500 werden die Kosten in der Entwurfsplanung meist nach der 2. Gliederungsebene gegliedert, und zwar wie folgt:
Kostengruppe 510 (Geländeflächen) | ... Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 520 (Befestigte Flächen) | … Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 530 (Baukonstr. in Außenanl.) | …. Euro / m² Fläche |
Sollen die Kosten schon in die 3. Ebene gegliedert sein, was auch vorkommt, sieht die Berechnung beispielhaft wie folgt aus:
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Kostengruppe 511 (Oberbodenarbeiten) | Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 512 (Bodenarbeiten) | Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 523 (Plätze, Höfe) | Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 531 (Einfriedungen) | Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 533 (Rampen, Treppen) | Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 535 (Überdachungen) | Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 551 (Allgemeine Einbauten) | Euro / Stück |
Kostenberechnungseinheiten in der Kostengruppe 600
Bei der Kostengruppe 600 ist ein breites Spektrum an Anforderungen denkbar, was unterschiedliche Berechnungswege impliziert. Grundsätzlich ist bei Allgemeiner Ausstattung (Kostengr. 610) auch die Einheit m² BGF möglich. Beachten Sie hier auch die Abgrenzung zu den Kostengruppen 370 und 470.
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Kostengruppe 611 (Möbel in Büroräumen) | Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 611 (Möbel in Hotelzimmern) | Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 611 (Möbel in Seminarräumen) | Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 612 (Einrichtung in Werkstätten) | Euro / m² Fläche |
Kostengruppe 612 (Medizinische Ausstattung) | Euro / m² Fläche |
Kostenberechnungseinheiten in der Kostengruppe 700
Bei der Kostengruppe 700 stellt sich die ‒ noch immer umstrittene ‒ Frage, wer diese Kosten genau berechnen muss. Ohne darauf konkret einzugehen: Langjährige pragmatische Erwägungen sprechen dafür, dass der Objektplaner diese Kosten ermittelt.
Bei der Kostengruppe 700 sind allenfalls Anhaltswerte (z. B. in Euro / m³ BRI) möglich oder auch Pauschalansätze in Prozent von bezugnehmenden Baukosten, wie z. B. Kostengruppe 300 und 400 bei Gebäudeplanung oder Prozent von Kostengruppe 400 (gegliedert nach Anlagengruppen) .
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Kostengruppe 713 (Projektsteuerung) | % der Bauwerkskosten |
Kostengruppe 723 (Städtebaul.Leistungen) | % der Bauwerkskosten |
Kostengruppe 731 (Gebäudeplanung) | % der Bauwerkskosten |
Kostengruppe 732 (Freianlagenplanung) | % der Bauwerkskosten |
Kostengruppe 734 (Planung Verkehrsanlagen) | % der Bauwerkskosten |
Kostengruppe 715 (Tragwerksplanung) | % der Bauwerkskosten |
Kostengruppe 736 (Planung Technische Ausrüstung) | % der Bauwerkskosten |
Allgemeine Hinweise für Ihre Kostenermittlung
Ordnungsgemäße Kostenermittlungen in den Lph 2 und 3 zeichnen sich dadurch aus, dass sie unmittelbar auf Planungsinhalte (z. B. Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen) Bezug nehmen. Wenn Sie das adaptieren, legen Sie gleichzeitig die Basis, um Planungsänderungshonorare herleiten zu können. Diese (Zusatz)honorare für Planungsänderungen werden in Zukunft noch größere wirtschaftliche Bedeutung erlangen. Mit systematischen Kostenermittlungen schlagen Sie also 2 Fliegen mit einer Klappe.
FAZIT | Die richtigen Kostenberechnungseinheiten sorgen dafür, dass die Kostenermittlungen im Zusammenhang mit den Planungsunterlagen nachvollziehbar und damit prüfbar sind. Diese Prüfbarkeit ist die Voraussetzung für die Prüfbarkeit der Honorarrechnung. Die Berechnungseinheiten ändern sich je nach Planungsvertiefung. In der Lph 2 sind nur grobe Richtwerte möglich, in der Lph 3 sind die Bauteilwerte schon konkreter und in der Lph 6 (die jedoch nicht honorarrelevant ist) sind Mengenvordersätze der Ausschreibungsunterlagen mit den Einheiten gemäß LV-Positionen anzuwenden. |
Weiterführender Hinweis
- In der Juli-Ausgabe erfahren Sie alles zur ‒ alternativen ‒ Kostengliederung nach Gewerken. Diese Gliederung ist nach DIN 276, Abschnitt 4.2 zulässig.