Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Notdienst

Zahnärztlicher Notdienst ‒ Tipps zur Vorbereitung und Abrechnung

von Anita Koschny, Münchsteinach, www.dental-consulting.net

| Eine gut vorbereiteter Notdienst führt zur Entlastung aller Beteiligten. Wie Sie diesen systematisch planen können und welche Besonderheiten bei der Abrechnung gelten, erfahren Sie im folgenden Beitrag. |

Abrechnung im Notdienst

Behandlungen im zahnärztlichen Notdienst gelten, auch wenn die Praxis offiziell dazu eingeteilt ist, als Behandlungen außerhalb der Sprechstunde und berechtigen daher zum Ansatz von Zuschlägen. Beim Kassenpatienten steht dafür eine Ziffer zur Verfügung ‒ die BEMA-Nr. 03:

 

  • Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde beim Kassenpatienten
BEMA-Nr.
Leistungsinhalt
Honorar

03

Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde, bei Nacht (20 bis 8 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen. Bei Leistungen außerhalb der Sprechstunde (nicht an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht) ist die Uhrzeit anzugeben.

ca. 13,70 Euro

(je nach Bundesland)

 

Abgerechnet werden beim Kassenpatienten im Notdienst neben dem Zuschlag nach BEMA-Nr. 03 in der Regel die BEMA-Nr. Ä1 sowie die Behandlungsleistungen. Beim Privatpatienten wird bei Zuschlägen für Leistungen außerhalb der Sprechstunde genauer differenziert:

 

  • Zuschläge für Leistungen außerhalb der Sprechstunde beim Privatpatienten
GOÄ-Nr.
Leistungsinhalt
Honorar

Zuschlag A

Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen.

 

Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B, C und/oder D nicht berechnungsfähig.

4,08 Euro

Zuschlag B

Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen.

10,49 Euro

Zuschlag C

Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen

 

Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nicht berechnungsfähig.

18,65 Euro

Zuschlag D

Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen

 

Werden Leistungen innerhalb einer Sprechstunde an Samstagen erbracht, so ist der Zuschlag nach Buchstabe D nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Werden Leistungen an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zwischen 20 und 8 Uhr erbracht, ist neben dem Zuschlag nach Buchstabe D ein Zuschlag nach Buchstabe B oder C berechnungsfähig.

12,82 Euro

 

Zu beachten ist, dass die Zuschläge nur zum 1,0-fachen Satz berechnet werden dürfen und nur in Verbindung mit Leistungen nach den Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 GOÄ. Abgerechnet werden in der Regel die Nrn. Ä1, Ä5 plus jeweils ein Zuschlag A, B, C oder D plus die Behandlungsleistungen.

 

Grundregeln zum zahnärztlichen Notdienst

Niedergelassene Vertragszahnärzte sind verpflichtet, am Notdienst teilzunehmen. Die Einteilung zum Notdienst nimmt die KZV vor. Im Notdienst hat der Zahnarzt die Versorgung auf die unbedingt notwendigen zahnärztlichen Hilfeleistungen zu beschränken. Der zahnärztliche Notdienst ist ausschließlich für Schmerzpatienten vorgesehen, da bei diesen eine Behandlung nicht aufschiebbar ist. Die Patienten müssen nach der Behandlung im Notdienst wieder an ihre behandelnden Zahnärzte zurücküberwiesen werden. Notfallbehandlungen sind z. B. indiziert bei Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich und bei vom Zahnsystem ausgehenden fieberhaften eitrigen Entzündungen.

Vorbereitung der Notfallsprechstunde

Um einen reibungslosen und organisierten Ablauf in der Notfallsprechstunde zu haben, bedarf es einer guten Vorbereitung. Dabei hilft folgende Checkliste:

 

  • Checkliste: Planung und Umsetzung des Notdienstes
Wann?
Verwaltung
Zahnarzt
Behandlungsteam

½ Jahr vorher

Notdiensteinteilung notieren und im Team bekannt geben

Personal sinnvoll und gerecht einteilen

Notfallkoffer auf Aktualität und Vollständigkeit prüfen

1 Woche vorher

  • Adressen und Telefonnummern diensthabender Apotheken herausfinden
  • Handzettel für Patienten mit Hinweis auf Notdienst erstellen
  • Ggf. Formular für kurzen Arztbericht vorbereiten
  • Notdienst auf der Internetseite der Praxis bekanntgeben
  • Prüfen, ob die Personaleinteilung noch stimmig ist
  • Prüfen, ob das Verwaltungs-/Behandlungsteam die genannten Punkte erledigt hat
  • Notfallkoffer nochmals kontrollieren
  • Ggf. Verbrauchsmaterial und Einmalartikel bestellen

1 Tag vorher

  • Am Praxiseingang Hinweis auf Notdienst aushängen
  • Anrufbeantworter besprechen, ggf. Anrufweiterleitung einrichten
  • Anamnesebögen, Karteikarten und sonstige häufig benötigte Formulare vorbereiten
  • Prüfen, ob die genannten Punkte erledigt wurden
  • Kurze Teambesprechung zum Ablauf des Notdienstes
  • Kontrollieren: Ist alles sterilisiert und einsatzbereit, Einmalartikel aufgefüllt, Trays für die Behandlung vorbereitet?
  • Einige sterile Tupfer zur Mitgabe einschweißen

Während des Notdienstes

  • Mind. 1 Stunde vor Notdienstbeginn telefonisch in der Praxis erreichbar sein, um Patientenströme besser steuern zu können
  • Zügig Karteikarten anlegen, Behandlungsteam informieren, was Patienten benötigen, ggf. Unterstützung bei der Belegung der Behandlungszimmer.
  • Bei Zahnersatzreparaturen HKP-Formular unterschreiben lassen
  • Kollegial sein! Keine Patienten abwerben!
  • Wirklich nur Schmerz- und Notfallbehandlungen durchführen!
  • Formular mit kurzem Arztbericht sofort ausfüllen und mitgeben (Muster 5)
  • Ständige telefonische Erreichbarkeit gewährleisten
  • Mind. (!) ½ Stunde vor Beginn sollten alle und alles bereit sein!
  • Patienten zu Schmerzen und Anamnese befragen, Info an Arzt, ggf. Abklärung, ob Röntgenaufnahme erforderlich ist, Behandlung vorbereiten
  • Über Zuzahlungen aufklären (z. B. bei Wiederbefestigen einer Krone) und Patienten unterschreiben lassen

Nach dem Notdienst

Karteieinträge kontrollieren, insbesondere auf korrekte Abrechnung der Zuschläge

Karteieinträge auf Vollständigkeit der Abrechnung und Dokumentation prüfen

Vorbereitungen für den nächsten regulären Arbeitstag treffen

 

Besonders wichtig ist die Information der Patienten über den Notdienst. Am Tag zuvor sollte ein entsprechender Aushang am Praxiseingang erfolgen ‒ am besten gleich mit Angabe der dann diensthabenden Apotheken.

 

  • Beispiel: Aushang zum Zahnärztlichen Notdienst am Praxiseingang

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

 

am Samstag, TT.MM.JJJJ, und am Sonntag, TT.MM.JJJJ, sind wir jeweils von

  • 10:00‒12:00 Uhr und von
  • 18:00‒19:00 Uhr

 

im Rahmen des zahnärztlichen Notdienstes für Sie da. In besonders dringenden Notfällen erreichen Sie uns jederzeit telefonisch unter: 0123/4567890.

 

Bitte erscheinen Sie möglichst zu Beginn der Notdienstzeit und bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit.

 

Die diensthabenden Apotheken sind:

  • Samstag XX.YY. Apotheke 1, Am Zahn 1, 12345 Musterstadt, Tel. 0123/109
  • Sonntag XX.YY. Apotheke 2, Am Zahn 2, 12345 Musterstadt, Tel. 0123/789

 

Ihr Praxisteam

Dr. Max Muster, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt, Tel. 0123/456, Fax: 0123/457

 

Auch der Anrufbeantworter ist tags zuvor mit den Notdienst-Informationen zu besprechen. Empfehlenswert ist zudem, Handzettel mit diesen Informationen vorzubereiten und ca. eine Woche vor dem Notdienst z. B. an der Rezeption auszulegen bzw. bestimmten Patienten mitzugeben. Gerade Schmerzpatienten wissen diesen Service zu schätzen und nehmen solche Zettel gerne mit.

 

Am Tag vor dem Notdienst sollten in Praxen, die noch nicht digital arbeiten, Anamnesebögen, Karteikarten und sonstige häufig benötigte Formulare vorbereitet werden und dann im Notdienst bereitliegen. Besonders relevant im Notdienst sind kurze Arztbriefe, die dem Patienten für seinen Hauszahnarzt mitgegeben werden. Zur Formulierung ein Beispiel:

 

  • Beispiel: Kurzer Arztbrief zur Mitgabe

Praxis ... (Briefkopf des Absenders Dr. Max Mustermann)

 

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

 

Ihr Patient ________________________ geb. _____________

war im Rahmen des zahnärztlichen Notdienstes in meiner Sprechstunde vorstellig.

 

Folgende Behandlung wurde durchgeführt:

__________________________________________________________________

 

Ich bitte um:

☐ Kenntnisnahme

☐ Weiterbehandlung

☐ Rücksendung des beigefügten Röntgenbildes

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die digitale Weiterleitung von Arztbriefen oder digitalen Röntgenbildern benötigen Sie das Einverständnis des Patienten. Händigen Sie dem Patienten eine Röntgenbild direkt aus, müssen Sie sich das ‒ wegen der Aufbewahrungspflicht der Praxis ‒ unterschreiben lassen.

Quelle: Seite 5 | ID 45612381