· Nachricht · Personalmanagement
Urlaub in kleinen Raten: Kein Anspruch auf halbe Urlaubstage
| Sie müssen einem Mitarbeiter, der seinen Urlaub in Kleinstraten zerstückeln möchte, den Urlaubswunsch nicht erfüllen. Zu diesem Ergebnis gelangt das LAG Baden-Württemberg. |
Der Urlaub sei zusammenhängend (mindestens 14 Tage) zu gewähren (§ 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG). Das BUrlG kenne keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2019, Az. 4 Sa 73/18, Abruf-Nr. 209453).
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Der Verfall von Urlaubsansprüchen ‒ ein Überblick über die Regelungen“, WVV 6/2019, Seite 11 → Abruf-Nr. 45834011
Quelle: Seite 3 | ID 46030814