· Fachbeitrag · Planungsleistungen
Leitdetails in der Ausführungsplanung: Risiken managen, Verträge erfolgreich abwickeln
| Wird ein Projekt an einen GU oder GÜ vergeben, werden Planungsbüros oft nicht mit der vollständigen Ausführungsplanung betraut sondern nur mit der Planung ausgewählter Leitdetails. Damit wollen Bauherrn Honorar sparen. Für Sie bergen solche Aufträge haftungsrechtliche, abwicklungstechnische und wirtschaftliche Risiken. Erfahren Sie deshalb, wie Sie Aufträge mit Leitdetails bei GU-Aufträgen zum Erfolg führen. |
Leitdetails managen - mehr als nur Tagesgeschäft
Was unter „Leitdetails“ zu verstehen ist, ist in der Fachwelt nicht einheitlich definiert. Genau genommen sind Leitdetails ausgewählte fachliche Anteile der Lph 5.
Diese Fragen sind zu beantworten
Wenn Sie nur mit der Planung von Leitdetails beauftragt werden, ist der Ermessensspielraum erheblich. Es ergeben sich - im Vergleich zur normalen Planung der ganzen Lph 5 - eine größere Anzahl von Schnittstellen. Und es stellen sich die Fragen,
- wer welche Details der Ausführungsplanung
- in welcher Tiefenschärfe
- mit welcher Planungsverantwortung und
- welchem Umfang im Verhältnis zur gesamten Ausführungsplanung erbringen muss.
Strategie für Ihre Vertragsanbahnung und -gestaltung
Daraus ergibt sich für Sie die zwingende Aufgabe, im Zuge der Vertragsanbahnung den Inhalt und Umfang von Leitdetails als Teil der Ausführungsplanung einzelvertraglich und objektbezogen festzulegen. Sie schlagen damit mehrere Fliegen mit einer Klappe:
- Sie regeln den konkreten Leistungsumfang Ihres Planungsbüros (z. B. räumlicher Umfang und zahlenmäßige Begrenzung der Leitdetails).
- Sie definieren die Schnittstellen der Leitdetails und das Haftungsrisiko.
- Sie klären, wer für die Koordination der Leitdetails zuständig ist.
- Sie regeln, wofür derjenige, der die Leitdetails empfängt, im weiteren Planungsprozess zuständig ist (Beispiel: GU erhält Leitdetails vom Planer und muss diese eigenverantwortlich in die Ausführungsplanung integrieren).
PRAXISHINWEIS | Leitdetails stellen in der Regel isolierte Einzelplanungsinhalte ausgewählter Sachverhalte dar. Sie sind keine Gesamtplanungslösung. Insofern stellt sich aus fachtechnischen Gründen die Frage, ob Leitdetails mit anderen an der Planung Beteiligten (zum Beispiel Fachplaner) vom Objektplaner endgültig koordiniert werden sollen. Diese Frage sollte im Planungsvertrag ebenfalls geregelt werden (z. B. durch Ausschluss einer solchen Koordination). |
Die Honorierung von Leitdetails als Teilleistung
In der HOAI sind Leitdetails preisrechtlich nicht geregelt. Die Honorierung ist daher auch aus honorartechnischer Sicht einzelvertraglich zu regeln.
Honorar schriftlich und bei Auftragserteilung vereinbaren
Um Konflikte mit der HOAI zu vermeiden, empfiehlt PBP, Honorarregelungen für die Planung von Leitdetails schriftlich und bei Auftragserteilung dieser Leistung zu vereinbaren. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass es sich hier um eine Honorarvereinbarung handelt, die nicht punktgenau den Mindestsatz trifft. Das liegt daran, dass der gewählte Prozentwert für die Ausführungsplanung nicht genau kalkulatorisch bewiesen werden kann.
Wie ist das Honorar zu ermitteln bzw. zu kalkulieren?
Wie schon erwähnt sind Leitdetails ausgewählte fachliche Anteile der Lph 5. Somit ist für Leitdetails ein entsprechender Anteil aus dem Honorar für die Grundleistungen der Lph 5 zugrunde zu legen. Wie hoch dieser Anteil ist, ist preisrechtlich nicht geregelt. Er hängt einzelfallbezogen davon ab,
- welcher Umfang an Leitdetails im Verhältnis zur gesamten Ausführungsplanung vereinbart wird,
- für welche Bauteile Leitdetails vorgesehen sind,
- wer die Gesamtkoordination mit den Fachplanern übernimmt und
- wer für die finale ganzheitliche Ausführungsplanung verantwortlich ist.
Daraus folgt, dass ein weiter Ermessensspielraum zur Honorarfindung besteht. Einziger Regelungshinweis in der HOAI ist § 8 Abs. 2 HOAI. Danach sollen die Prozentwerte der anteiligen Honorare verhältnisgerecht zur gesamten Lph sein und den Leistungsanteil an der Lph 5 angemessen widerspiegeln.
PRAXISHINWEIS | Es ist am sinnvollsten, diesen Prozentwert anhand Ihrer individuellen Aufwandsschätzung in Verbindung mit Ihren allgemeinen Geschäftskosten und den Risikoanteilen zu kalkulieren. |
Leitdetails: Nur gestalterisch oder auch konstruktiv?
Bei der Planung von Leitdetails ist zu unterscheiden zwischen
- den rein gestalterischen Vorgaben als Leitdetails an den GU und
- komplett gestalterisch und konstruktiv durchgearbeiteten Leitdetails, die auch konstruktiv umzusetzen sind.
Planung konstruktiver Leitdetails
Letztere sind deutlich aufwendiger in der Erarbeitung und erfordern intensivere Abstimmungsprozesse. Sollen Sie solche Leitdetails planen, empfiehlt PBP, vorab eine objektbezogene vertragliche Vereinbarung zu treffen. Die Übersicht zeigt, wie Planungsinhalte, -umfänge und -verantwortlichkeiten beispielhaft festgelegt werden können, wenn Leitdetails aus konstruktiver Sicht geplant werden sollen.
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Nr. | Bauteil-Beschreibung A) Leistungsumfang Planer | Schnittstellen | Koordination der Planungsbeteiligten und Schnittstellen | Verantwortung für die Gesamtplanung | Spätere Kontrolle |
1 | Treppengeländer in den Bereichen Haupteingänge ohne reine Fluchttreppenräume,
| tragende Bauteile | Generalunternehmer | Generalunternehmer | ja |
2 | Fassadendetails im Attika- und Sockelbereich
| Bauwerk, Innenräume, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Tragwerksplg. | Generalunternehmer | Generalunternehmer | ja |
3 | Fassadendetails der Fassadenfläche (mit Fensteröffnungen, Türen, Toren, Außenecken, Innenecken)
| Bauwerk, Innenräume, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Tragwerksplg. | Generalunternehmer | Generalunternehmer | ja |
4 | Nichttragende Decken
| Objektplanung, Techn. Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutz | Generalunternehmer | Generalunternehmer | ja |
5 | Nichttragende Decken
| Objektplg., Technische Ausrüstung, Bauphysik, Brandschutz | Generalunternehmer | Generalunternehmer | ja |
… | …………… | ||||
Nr. | Bauteil-Beschreibung B) Leistungsumfang Generalunternehmer | Planer | Koordination der Planungsbeteiligten und Schnittstellen | Verantwortung für die Gesamtplanung | |
1 | Nichttragende Decken: verdeckte Anschlüsse an Bauteile | Generalunternehmer | Generalunternehmer | Generalunternehmer | |
2 | Nichttragende Bodenbeläge nach Materialvorgabe gem. LV | Generalunternehmer | Generalunternehmer | Generalunternehmer | |
… | …………… |
Planung rein gestalterischer Leitdetails
Dienen die Leitdetails nur dazu, eine gestalterische Vorgabe für die Ausführungsplanung des GU zu liefern, liegt die technische Gesamtverantwortung für die Ausführungsplanung immer beim GU. Er erarbeitet die endgültige Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge der weiteren an der Planung Beteiligten.
Als Objektplaner liegt es hier in Ihrem Ermessen (und der entsprechenden vertraglichen Regelung), den Umfang und die Tiefenschärfe der Leitdetails zu entwickeln. Dabei entscheiden Sie auch, inwieweit Sie gestalterische Vorgaben für sichtbare technische Anlagen machen.
PRAXISHINWEIS | Für die Leistungen der gestalterischen Leitdetails hat sich in der Praxis ein Honorarsatz in Höhe von fünf Prozent des Gesamthonorars für die Grundleistungen des betreffenden Leistungsbilds als zuverlässig erwiesen. |
Kontrolle der Einhaltung von Gestaltungsvorgaben als Zusatzaufgabe
Legt der Bauherr Wert darauf, dass gestalterische Vorgaben auch so umgesetzt werden, wird er Sie nicht nur mit der Leitdetailplanung beauftragen. Er wird auch dafür Sorge tragen wollen, dass die Gestaltungsvorgaben eingehalten werden.
Wichtig | Der Aufwand für die hier in Rede stehenden Leistungen ist nur sehr schwer vorausschätzbar. An Leistungen fallen üblicherweise an
- die Kontrolle, ob die gestalterischen Details bei der finalen Ausführungsplanung des GU eingehalten sind,
- die Kontrolle, ob die gestalterischen Details bei der anschließenden baulichen Realisierung eingekt werden sowie
- Abstimmungen bei etwaigen Abweichungen.
PRAXISHINWEISE |
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FAZIT | Die Planung und Überwachung von Leitdetails ist immer einzelfallbezogen zu regeln. Um Unterdeckungen zu vermeiden, bedarf es klarstellender technischer Regelungen zu Form und Inhalt der Leitdetails. Darauf müssen Sie hinarbeiten. Auftraggeber oder GU werden Ihnen solche Regelungen nicht aktiv anbieten. Ihre Initiative ist gefragt und dringend zu empfehlen. Sonst können Leitdetail-Planungen für Ihr Büro nicht nur unrentabel sondern auch haftungsträchtig werden. Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung, ob sie vollständige, koordinierte Leitdetails oder lediglich gestalterische Leitdetails vereinbaren. Letzteres ist der Regelfall. |